Immer wieder müssen Gerichte zum Thema Kinderzimmer entscheiden. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat 10 Urteile unterschiedlicher Gerichtszweige zu Kinderzimmern gesammelt.
Mietrecht, Umbauten: Mieter durchbrachn mit Zustimmung des Eigentümers die Decke vom Kinderzimmer zum Dachboden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als es um den Auszug ging, stritten sich allerdings beide Parteien vor dem Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 S 149/12) darum, wer für den Rückbau verantwortlich sei. Der verschlang immerhin nach Ansicht eines Sachverständigen deutlich über 5.000 Euro. Die zuständige Zivilkammer entschied, das müsse der ehemalige Mieter begleichen, denn die Zustimmung zum Durchbruch habe noch nicht bedeutet, dass der Eigentümer auch für den Rückbau aufkommen müsse.
Mietrecht, Tapete:Nach dem Auszug forderte der Eigentümer von Mietern die Entfernung einer Sternchen-Tapete im Kinderzimmer. Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-11 S 125/06) war nicht dieser Meinung. Das Kinderzimmer sei in einer üblichen Art dekoriert und entspreche dem durchschnittlichen Geschmack. Die Sternchentapete müsse nicht entfernt werden.
Mietrecht, Schimmel:Schimmelpilz macht ein Kinderzimmer quasi unbewohnbar. Wenn zusätzlich auch noch eine große Zahl von Kugelkäfern in derselben Wohnung auftaucht, dann ist eine erhebliche Mietminderung möglich. Das Amtsgericht Trier (Aktenzeichen 8 C 53/08) kam nach der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, dass das Leben in der Wohnung wegen der doppelten Belästigung äußerst unangenehm geworden sei und hielt eine 50-prozentige Mietminderung für angemessen,
Mietrecht, Tepppich: Befindet sich in einer Mietwohnung – unter anderem im Kinderzimmer – ein Teppichboden und muss dieser wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden, so darf die Vermieterin unter Umständen auch gegen den Willen der Mieter statt dessen einen Laminatboden verlegen lassen. So entschied das Amtsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 34 C 3588/14) in einem konkreten Fall. Auch ein Laminatbelag ermögliche „einen Gebrauch der Wohnung in gewohntem Umfang“. Die Veränderung der Mietsache sei nicht „wesentlich“ im Sinne des Mietrechts.
Mietrecht, Lärm:Nicht nur Kinder, wenn auch diese ganz besonders, können durch Geräusche aus der darüber liegenden Wohnung gestört werden. So ist es unter Umständen ziemlich laut, wenn Frauen mit hochhackigen Schuhen auf Parkett- oder Laminatböden herumlaufen. Das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 316 S 14/09) untersagte dies einer Mieterin. Es sei im Sinne eines gedeihlichen nachbarlichen Zusammenlebens „zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen“.
Mietrecht, Tagesmutter: Über den Fall einer Tagesmutter musste der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 204/11) entscheiden. Sie erteilten der Tagesmutter eine Abfuhr. Zweckbestimmung von Räumen als Wohnung sei es, der Lebensmittelpunkt zu sein. Selbstverständlich auch mit eigenen Kindern oder deren Freunden, die sich zeitweise hier aufhielten. Eine Pflege- und Betreuungsstelle für Kinder von Dritten zähle aber nicht dazu.
Mietrecht, Eigenbedarf: Eltern kündigten ihren Mietern einer 125 Quadratmeter großen Wohnung, um Platz für den Sohn und dessen Lebensgefährten zu schaffen, denn das Kinderzimmer war zu klein geworden. Die Betroffenen akzeptierten die Kündigung nicht. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 166/14) stellte fest, es gebe keine Richtwerte dafür, ab welcher Wohnungsgröße man von einem weit überhöhten Wohnbedarf sprechen müsse und die Eigenbedarfskündigung nicht gelten lassen könne.
Steuerrecht, Werbungskosten: Wenn ein älteres Kind noch zu Hause wohnt, aber an einer weiter entfernten Universität studiert, dann können die Ausgaben für die Unterkunft am Studienort und für die Fahrten dorthin unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings ist es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 78/10) entscheidend, dass das Zimmer bei den Eltern tatsächlich der Lebensmittelpunkt bleibt und regelmäßig aufgesucht wird.
Steuerrecht, Zweitwohnungsssteuer:In einem Grundsatzurteil befasste sich das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 9 C 13.07) mit den sogenannten „Kinderzimmerfällen“. Es ging um Studenten, die bei ihren Eltern wohnen, aber am Studienort eine Zweitwohnung unterhalten. Prinzipiell, so die Richter, könne von diesen Studierenden eine Zweitwohnungssteuer verlangt werden. Das Bundesrecht verbiete dies nicht von vorneherein. Vielmehr komme es auf die Rechts- und Verordnungslage in den jeweils betroffenen Bundesländern und Städten an.
Baurecht, Garagenpivileg:Ein Hausbesitzer plante einen Einbau von zwei Kinderzimmern über einer grenznahen Doppelgarage. Die Räume wären mit dem Hauptgebäude verbunden gewesen. Doch das Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen 8 K 13.922) vereitelte dieses Vorhaben. Das „Garagenprivileg“, das solche Ausbauten unter Umständen ermögliche, gelte nur für Räume, die der Garage funktionell zugeordnet seien, nicht aber für Wohnräume.
Mein Tipp: Mit einer Rechtsschutzversicherung kann solchen Streitereien gelassener gegenüberstehen. Einen Vergleich von Rechtsschutzversicherungen finden Sie hier.