Krankenkassen müssen die Kosten für Haarersatz jedenfalls bei älteren Männern nicht übernehmen, und zwar auch dann nicht, wenn der Haarausfall krankheitsbedingt ist. So entschied das Bundessozialgericht (BSG, B 3 KR 3/14 R).

Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, leidet ein 76-Jähriger krankheitsbedingt an vollständiger Haarlosigkeit. Seit seinem 42. Lebensjahr hat ihn deshalb die Krankenkasse mit Haarersatz (Perücken) versorgt. Diese weigerte sich nun aber wegen seines fortgeschrittenen Alters, weiter für künstliche Haare aufzukommen. Schließlich sei eine Glatze nicht untypisch bei älteren Männern.

Krankenkasse hatte in jungen Jahren Perücke übernommen

Der Mann kaufte sich daher aus eigener Tasche eine Perücke für über 800 Euro. Obwohl die vorherigen Gerichtsinstanzen seine Forderung ablehnten, beharrte er weiterhin darauf, dass die Kasse diese Kosten für den Haarersatz übernehme, denn seine Kahlköpfigkeit beeinträchtige in psychisch. Frauen in seiner Situation würden außerdem ohne Probleme eine Perücke von der Kasse bekommen.

Doch auch das Bundessozialgericht schloss sich der Entscheidung der Vorinstanzen an. Es sei üblich, dass Männer mit zunehmendem Alter das Kopfhaar verlieren. Das sei weder eine Krankheit noch eine Behinderung und führe auch nicht dazu, dass der Betroffene entstellt und deswegen angestarrt oder gar ausgegrenzt wird. “Es ist in diesem speziellen Fall auch gerechtfertigt, dass die Krankenkassen bei weiblichen Patienten anders entscheiden, denn bei Frauen sei der Haarausfall selbst im hohen Alter eher untypisch”, meint Rechtsanwalt Andreas Fischer. Der Haarersatz sei für den Patienten also eher eine kosmetische Maßnahme, für deren Kosten die Krankenkasse nicht aufkommen muss.

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