Wer während eines Autounfalls nicht angeschnallt ist, hat für seine Verletzungen und die Folgen daraus mit zu haften. Obwohl er an dem Unfall selbst nicht schuld war. So hat das Oberlandesgericht München in einem nicht zur Revision zugelassenen Urteil entschieden (Az. 10 U 1931/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, wurde einem Autofahrer auf der B 388 die ihm klar zustehende Vorfahrt genommen. Bei dem Aufprall schlug sein Kniegelenk in das Armaturenbrett, der Brustkorb prallte auf das Lenkrad und der Kopf streifte die Windschutzscheibe. Der schwer Verletzte hatte zum Zeitpunkt der Kollision nämlich seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
Weshalb die beiden Unfallverursacher ihm zumindest nicht das volle Schmerzensgeld in der geforderter Höhe von rund 30.000 Euro zahlen wollten. Denn dem Mann mache laut eigenem Bekunden in seiner täglichen Lebensführung jetzt vor allem die erlittene Knieverletzung zu schaffen.
Dem stimmte ein Gutachten zu. Im angeschnalltem Zustand wäre es wahrscheinlich nicht zur Oberschenkelfraktur gekommen. “Auf bestimmte Wahrscheinlichkeiten, was im Einzelnen hätte geschehen können und was nicht, wollten sich die erfahrenen Sachverständigen aber nicht einlassen”, so Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Weshalb sich das Gericht wegen der Verletzung der Anschnallpflicht für eine Mithaftung in Höhe von 1/3 des Schmerzensgeldanspruchs entschied.