Ruht ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines unbezahlten Sonderurlaubs, haben Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch, der sich im Kalenderjahr angesammelt hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Az. 9 AZR 678/12).

Dieser Ratgeber klärt Ihre wichtigsten Fragen rund um Urlaub und unbezahlten Sonderurlaub.

10 Fragen & Antworten zum Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

Habe ich während eines unbezahlten Sonderurlaubs Anspruch auf Urlaub?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch auch während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, wie z.B. bei unbezahltem Sonderurlaub, besteht. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, besteht dieser Anspruch weiterhin.

Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch während des unbezahlten Sonderurlaubs?

Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und wird nicht durch den unbezahlten Sonderurlaub beeinflusst. Er sammelt sich während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses an, auch während des Sonderurlaubs.

Muss mein Arbeitgeber mir den Urlaub während des unbezahlten Sonderurlaubs gewähren?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gesetzlichen Urlaubsanspruch zu gewähren, auch wenn das Arbeitsverhältnis ruht. Dies ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers, die auch während des unbezahlten Sonderurlaubs zu erfüllen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil (Az. 9 AZR 678/12) bestätigt.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch kürzt?

Eine Kürzung des Urlaubsanspruchs aufgrund von unbezahltem Sonderurlaub ist rechtswidrig. Sie können rechtlich gegen diese Kürzung vorgehen.

Kann ich meinen Urlaubsanspruch nach dem unbezahlten Sonderurlaub nehmen?

Ja, Sie können Ihren angesammelten Urlaubsanspruch nach Beendigung des unbezahlten Sonderurlaubs nehmen. Vereinbaren Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis während des unbezahlten Sonderurlaubs endet?

Auch in diesem Fall besteht der Anspruch auf den anteiligen Urlaub. Der Arbeitgeber muss Ihnen den Urlaub auszahlen oder die Urlaubstage abgelten.

Gibt es Ausnahmen von diesem Recht auf Urlaubsanspruch?

Es gibt keine generellen Ausnahmen. Der Anspruch auf Urlaub besteht grundsätzlich auch während eines unbezahlten Sonderurlaubs, sofern das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.

Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag kann den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht einschränken. Vereinbarungen, die den Urlaubsanspruch während eines unbezahlten Sonderurlaubs ausschließen, sind unwirksam.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch nicht anerkennt?

Sie können sich an einen Anwalt wenden oder eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Anwaltshotline oder bei spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht.

Übersicht Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub:

Situation Urlaubsanspruch
Unbezahlter Sonderurlaub Besteht weiterhin
Ende des Arbeitsverhältnisses während des unbezahlten Sonderurlaubs Anteiliger Urlaubsanspruch besteht, muss abgelöst werden

 

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