Patzt der Tätowierer bei seiner Arbeit auf der Haut, muss sich der Geschädigte nicht auf das Angebot einlassen, sich nach einer Korrektur mittels Laserbehandlung von ihm neu tätowieren zu lassen. Vielmehr steht dem Auftraggeber hier ein Schmerzensgeld zu, und Nachbesserungen kann er gegebenenfalls von einem anderen Tätowierer vornehmen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (I-12 U 151/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, stach ein Tätowierer zu tief in die Haut der Kundin, sodass die Farbe deutlich verlief. Zudem entsprach die Linienführung nicht exakt der Skizze, und Kalibrierunregelmäßigkeiten führten zu abweichenden Farben auf der Haut. Daher bot der Tätowierer der Kundin an, für die Laserbehandlung zur Korrektur aufzukommen, um danach neu zu tätowieren. Die Geschädigte aber wollte ihn auf keinen Fall noch einmal an ihre Haut lassen. Sie verlangte die Kosten für die Lasertherapie und klagte außerdem auf Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klägerin recht: Ihr stehe ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zu, da eine Tätowierung tatbestandlich eine Körperverletzung darstellt. Die Einwilligung der Kundin dazu erstreckt sich auf ein mangelfrei erstelltes Tattoo, dessen Skizze sie zuvor billigte. Auf die angebotene Nachbesserung des beklagten Tätowierers müsse sich die Geschädigte nicht einlassen, da verständliche Bedenken gegen seine Leistungsfähigkeit bestehen. “In anderen, etwa handwerklichen, Dienstleistungen wäre eine Nachbesserung seitens des Auftragnehmers durchaus denkbar. Hier aber ist sie schlicht unzumutbar”, erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper.

Ein Gedanke zu „Tattoo-Pfusch: Schmerzensgeld? (Urteil I-12 U 151/13)

  1. Hunin Antworten

    Mal ein gutes Urteil. Bei einer Laser Tattooentfernung kann auch einiges schief gehen, wenn die Person nicht geschult ist. Eine Tattoo Entfernung nur von lizensierten Einrichtungen machen lassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert