Bei manchen Versicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird mitunter geraten, gleich noch eine Rechtsschutzversicherung mit abzuschließen – damit man später seinen Anspruch gegen unwillige Berufsunfähigkeitsversicherungen durchsetzen kann. Aber zahlt eine Rechtsschutzversicherung eine Klage gegen eine Versicherung immer?
Wenn Vertragsrechtsschutz vereinbart wurde und keine Ausschlüsse vereinbart wurden, muss die Rechtsschutzversicherung für Vertragsstreitigkeiten gegen Versicherungen zahlen (sofern Erfolgsaussichten bestehen). Allerdings gibt es Rechtsschutzversicherungen, die schließen Klagen gegen Versicherungen ausdrücklich aus – doch selbst dann muss unter Umständen geleistet werden, wie ein Prozess in Berlin gezeigt hat. Dann nämlich, wenn es um Falschberatung zu einer Versicherung geht.
2009 hatte ein Versicherungsvertreter den Kunden veranlasst, eine in 2002 abgeschlossene Lebensversicherung zu kündigen und eine neue Lebensversicherung über ihn abzuschließen. Dabei hatte er über die Nachteile nicht ausreichend aufgeklärt, etwa den Wegfall der Steuerfreiheit. Der Kunde wollte daher Schadenersatzansprüche gegen den neuen Lebensversicherer und dessen Vertreter geltend machen. Die Rechtsschutzversicherung des Kunden lehnte für diesen Rechtsstreit jedoch den Versicherungsschutz ab. Sie meinte, dass der Kunde einen Anspruch aus der vermittelten Lebensversicherung geltend macht. Dafür sei aber der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Falschberatung ist bei Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen (Urteil)
Dieser Rechtsauffassung folgten das Berliner Landgericht (23 O 443/11) und später das Kammergericht (6 U 113/13) jedoch nicht. Sie meinten, dass der Versicherungskunde einen Anspruch aus einem eigenständigen gesetzlichen Schuldverhältnis geltend macht und es im Kern gerade nicht um die Geltendmachung einer Versicherungsleistung geht. Die Ausschlussklausel muss jedoch eng und im letztgenannten Sinn ausgelegt werden. Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Wirth-Rechtsanwälte, welcher für den Kunden das Urteil erkämpft hat: „Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass es sich lohnt, auch vermeintliche Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen.”
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Hier gibt es viele gute Tipps zur Versicherung. Ich kann es vielleicht einmal gebrauchen. Es sollte mehr solcher interessanten Inhalte geben.