Rechtsschutzversicherung vergleichen

Hier können Sie Rechtsschutzversicherungen vergleichen. Machen Sie bitte alle Eingaben zutreffend und gewissenhaft. Wer hier beim Vergleich mogelt, muss zwar keine Konsequenzen fürchten. Aber möglicherweise kommt ein nutzloses Vergleichsergebnis dabei raus, weil die Prämie zu niedrig angegeben wird oder eine Versicherung als günstig erscheint, die es bei richtigen Angaben nicht wäre. Und sollten Sie dann später beim Antrag für eine Rechtsschutzversicherung erneut mogeln, riskieren Sie den Versicherungsschutz, den Sie doch eigentlich haben wollen. Wenn zum Vergleich Fragen haben, können Sie sich gerne per Kontaktformular an mich wenden.

Ratgeber Rechtsschutzversicherungen: Streiten ohne Kostenrisiko

Wer im Recht ist, muss sich genau genommen keine Sorgen zu machen: Zu zahlen hat die gesamten Kosten eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich derjenige, der den Prozess verliert. “Wer einen guten Anwalt hat, der von aussichtslosen Prozessen abrät und Erfolg versprechende Prozesse gewinnt, braucht im Grunde keine Rechtsschutzversicherung”, meint deshalb der Bund der Versicherten (BdV). Das ist aber eine etwas theoretische Sichtweise: Schon die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt kann einen Batzen Geld kosten – auch dann, wenn der Rechtsanwalt schließlich von einem Prozess abrät.

Wird indes eine Klage eingereicht, muss in Zivilverfahren erst mal der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden, außerdem verlangt spätestens dann auch der Rechtsanwalt einen Vorschuss. Ohne Geld oder ohne eine Rechtschutzversicherung kommt also mancher erst gar nicht zu seinem guten Recht. Allerdings ist es bei diesen Policen wie mit vielen anderen: Der Verbraucher steht vor der Frage, ob er nicht besser selber für den Fall der Fall eine finanzielle Reserve schafft, anstatt Jahr für Jahr Prämien auf Nimmerwiedersehen an die Versicherungsgesellschaft zu überweisen. Wie teuer kann ein Prozess werden? Das hängt vor allem vom so genannten Streitwert und der Zahl der Instanzen ab. Ein Zivilverfahren etwa um einen Computer im Wert von 1000 Euro kann den Verlierer bereits in der Instanz rund 700 Euro an Anwalts- und Gerichtsgebühren kosten.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Es kommt darauf, wie viele Elemente der Rechtschutzversicherung gewählt werden. Eine Police allein für Streitigkeiten rund ums Auto (Verkehrsrechtsschutz) ist ohne Selbstbeteiligung ab 50 bis 60 Euro im Jahr möglich, zeigte eine Studie der Stiftung Warentest im Jahr 2004. Mit Privat- und Berufsrechtsschutz sind schon mindestens 170 Euro im Jahr zu investieren. Um für Mietrechtstreitigkeiten vorgesorgt zu haben, sind noch mal weitere 30 bis 60 Euro jährlich nötig. Bei durchschnittlichen Anbietern sind also insgesamt 250 bis 300 Euro Jahr für Jahr zu veranschlagen.

Was ist für dieses Geld versichert?

Im Prinzip sind sämtliche denkbaren Kosten im Zusammenhang mit einem versicherten Streit abgedeckt, etwa Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Gutachter, Zeugengelder. Vorsorgliche Beratungen fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

Was nutzt der Berufsrechtsschutz?

Damit sind Streitigkeiten eines Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber versichert, etwa wegen eines Kündigungsschutzprozesses. Vielfach unbekannt: Im Arbeitsrecht gilt nicht der Grundsatz, wonach derjenige alles zu zahlen hat, wer verliert. Zumindest in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei ihre Anwaltskosten selber tragen. Welche Ausschlüsse sind zu beachten? Typisch sind Ausschlüsse rund um Familien- Erbschafts- und Baurecht. Die Versicherungsbedingungen sind aber nicht mehr einheitlich, Sondervereinbarungen möglich. Erkundigen sollte sich der Interessent auch, ob vorgerichtlicher Streit mit Behörden abgedeckt wird, also zum Beispiel ein Widerspruchsverfahren zu einem Arbeitslosengeld-Bescheid. Klar sein muss: Die Rechtschutzversicherung deckt die Kosten eines Verfahrens – für die Folgen eines Verfahrens ist sie nicht zuständig. Wer also beispielsweise zu einer Geldzahlung an den Gegner verurteilt wird, kann das nicht auf seine Rechtsschutzversicherung abwälzen. Natürlich zahlt der Rechtschutzversicherer auch kein Bußgeld, zu dem der Autofahrer verdonnert wird.

Wer ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert?

Bei einer üblichen Familien-Rechtsschutzversicherung gilt der Versicherungsschutz neben dem Kunden sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ein an gleicher Adresse wohnender Lebensgefährte kann ebenfalls mitversichert. Das bedarf jedoch einer ausdrücklichen Mitteilung an die Gesellschaft. Single-Tarife gibt es auch, damit lässt sich Prämie sparen. Macht eine Selbstbeteiligung Sinn? Wer nur für große Streitereien gewappnet sein will, sollte eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 250 Euro ins Auge fassen. Die Prämie lässt sich dadurch spürbar drücken. Ein Vielzahl von Streitereien bewegt sich aber in diesem Bagatell-Bereich, so dass die Police dann möglicherweise niemals genutzt wird.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz? Wie ist das mit der Wartezeit?

Ein brennendes Haus lässt sich nicht mehr versichern – dieses Prinzip gilt auch beim Rechtsschutz: Meist besteht nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. So lange können also keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen. “Schnell einen Antrag unterschreiben und dann kurz darauf eine Kündigungsschutzklage auf Rechnung der Versicherung einreichen, klappt also nicht”, weiß der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. Allerdings kann die Wartezeit bei unvorhersehbaren Streitigkeiten entfallen, außerdem beim Wechsel von einer Rechtschutzversicherung zur anderen Rechtsschutzversicherung.

Wie viele Prozesse bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Das ist grundsätzlich nach oben offen, jedoch räumen sich die meisten Versicherer bei mehr als einer Deckungszusage im Jahr das Recht zur außerordentlichen Kündigung ein. Das bedeutet: Wer seiner Rechtsschutzversicherung zu teuer kommt, fliegt möglicherweise raus – auch wenn er viele Jahre lang brav seine Prämie gezahlt hat, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. In jüngster Zeit haben die Rechtschutz-Versicherer zahlreichen Kunden gekündigt, die als unprofitabel galten. Nach so einem Rauswurf ist fast unmöglich, bei einem anderen Rechtsschutzversicherer noch unterzukommen. Der Ruf eines Prozesshansels eilt voraus. “Besser dran sind Kunden, wenn sie rechtzeitig selber kündigen”, sagt der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater. “Dann müssen sie immerhin nicht mitteilen, dass sie vom Vorversicherer gekündigt wurden. Das erhöht die Chancen auf eine neue Police.”