Dauerregen und Gewitter, teils mit Starkregen: Die aktuelle Wetterlage kann für Hausbesitzer teuer werden. Wenn Leitungswasser im Haus austritt, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Für Schäden durch Regenwasser in außen liegenden Regenrohren muss der Hauseigentümer hingegen meist selbst aufkommen, schreibt die R+V-Versicherung.
“Wenn Dachrinnen und Fallrohre mit Laub, Zweigen und Schmutz verstopft sind, laufen sie bei Unwettern schnell über und es kommt zu Schäden an Fassaden und Mauerwerk”, sagt Sylvine Löhmann vom Infocenter der R+V Versicherung. Besonders teuer wird es für die Betroffenen, wenn das Wasser in die Wärmedämmung oder sogar in den Innenraum eindringt. Hausbesitzer sollten die Regenrinnen deshalb vor dem Sommer reinigen oder einen Fachbetrieb damit beauftragen.
Dachrinne mindestens einmal im Jahr reinigen
Frau Löhmann rät deshalb, die Dachrinne mindestens einmal im Jahr zu reinigen. “Das gilt vor allem für Gebäude, die in der Nähe von Bäumen stehen.” Wer nicht selbst auf die Leiter steigen will, kann dafür einen Fachmann beauftragen.
Mieter sind üblicherweise nicht für den Zustand der Regenrinnen verantwortlich. Führt der Vermieter diesen Punkt im Mietvertrag nicht ausdrücklich unter Betriebskosten auf, muss der Mieter die Kosten für eine Reinigung auch nicht tragen. Kommt es zu einem Schaden durch überlaufendes Regenwasser, trägt der Vermieter auch die Sanierungskosten.
Guten Tag,
bei uns ist Regenwasser aufgrund der Verstopfung in den Regenrinnen zum Wasserschaden in meinem Keller gekommen ( durch das Lüftungsschacht ).
Die Regenrinnen wurden vom Hausmeister nicht rechtzeitig gereinigt wie vereinbart.
Wer trägt die kosten für meinen Schaden im Keller?
Bitte um Beratung
Vielen Dank
LG
kurz, knapp, gut
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Das war mir bislang auch noch nicht so ganz klar, für was die Wohngebäudeversicherung so genau bezahlt.