Riestersparer erhalten Zulagen und mitunter zudem Steuervorteile. Falsche oder veraltete Angaben bei der Antragstellung können aber dazu führen, dass sich der Staat die Förderung zurückholt. Die Deutsche Bank erläutert, worauf Riestersparer achten müssen, damit die Förderung nicht wieder verloren geht.
700 Millionen Euro hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) im vergangenen Jahr von den Sparguthaben der Riestersparer eingezogen, so die Stiftung Warentest. Es handelte sich dabei um Zulagen für die Jahre 2008 bis 2010. „Es gibt viele mögliche Gründe, warum Zulagen zurückgebucht werden“, sagt Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte der Deutschen Bank. Einige Beispiele:
Gehaltserhöhung: Riestersparer müssen jährlich 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die staatlichen Zulagen werden dabei eingerechnet. Steigt das Einkommen, muss im folgenden Jahr auch der Riesterbeitrag entsprechend angehoben werden. Passiert dies nicht, werden die Zulagen automatisch reduziert.
Selbstständigkeit: Riestersparer, die ihre Rentenversicherungspflicht aufgeben, verlieren ihre unmittelbare Förderberechtigung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich ein Angestellter selbstständig macht. Auch die mittelbare Förderberechtigung eines Ehepartners entfällt dann.
Berufseintritt: Ist ein Ehepartner mittelbar förderberechtigt, muss er selbst nur einen Sockelbeitrag von jährlich 60 Euro zahlen. Nimmt dieser Ehepartner jedoch eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit auf, muss er im folgenden Jahr einkommensabhängige Riesterbeiträge zahlen, um voll gefördert zu werden.
Kindergeld: Riester-Kinderzulagen werden nur so lange gezahlt, wie die Familie Kindergeld erhält. Wichtig: Bei einem Umzug oder Wechsel des Arbeitgebers kann sich die Kindergeldnummer oder die zuständige Familienkasse ändern. Dies muss beim folgenden Zulagenantrag berücksichtigt werden, damit die ZfA das Kind richtig zuordnen kann.
Scheidung: Ein mittelbar förderberechtigter Ehepartner kann nach der Scheidung nicht mehr riestern – es sei denn, er nimmt selbst eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit auf. Beamte: Beamte unterliegen einem besonderen Datenschutz. Wollen sie Riesterzulagen erhalten, müssen sie ihrem Arbeitgeber die ausdrückliche Erlaubnis geben, die dafür notwendigen Daten an die ZfA weiterzugeben. Wird dies vergessen, erhalten sie keine Zulagen.
Zu Unrecht überwiesene Zulagen darf die Zulagenstelle übrigens vier Jahre lang zurückbuchen, beginnend mit Ablauf des Antragsjahres. Nach dem 31. Dezember 2013 sind damit alle Zulagen im Sparguthaben sicher, die spätestens 2009 beantragt wurde.
Meine Frage:
Ich habe einen Riester-Vertrag, mein ex-Ehemann war mittelbar beteiligt. Mein Riester-Anbieter hat uns für 3 Jahre unberechtigt die Kinderzulage für ein Kind gewährt, da wir versäumt hatten, dies zu korrigieren. Zwischenzeitlich wurden wir geschieden und der Vertrag einschließlich der unberechtigt erhaltenen Zulagen wurde auf der Grundlage der Wertemitteilung des Anbieters gerichtlich aufgeteilt. Jetzt aber wurde von der Zulagenstelle mir gegenüber pro Jahr die gesamte Rückforderung der Kinderzulage geltend gemacht, die bei weitem meinen in diesen Jahren erreichten Zulagenanteil überschreitet. Ist die Zulagenstelle berechtigt, nur von mir allein die unberechtigten Zulagen zurückzufordern oder müssen diese zwischen meinem Ex und mirt geteilt werden? Für Ihre Antwort bedanke ich mich.