Rückkaufswert-Nachschlag für 80 Kunden der Allianz Lebensversicherung: Noch vor Urteilsverkündung hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im laufenden Prozess über die Sammelklage der Verbraucherzentrale Hamburg 74.250,36 Euro gezahlt, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Das Geld gehe nach Abzug der Kosten für den Prozessfinanzierer an knapp 80 ehemalige Kunden, die ihre Lebensversicherungspolice bei der Alllianz vorzeitig beendet und einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die jetzt vom Versicherer veranlasste Überweisung mit einer Sammelklage vor dem Landgericht Stuttgart bewirkt (Az. 22 O 617/10).
In Parallelverfahren hatte der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden, dass die in vielen Versicherungsverträgen verwendeten Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes unwirksam sind und seitens der Versicherten ein Nachzahlungsanspruch besteht. Im Verfahren vor dem Stuttgarter Gericht bleibt nun noch streitig, ob die von der Allianz genannten und gezahlten Beträge korrekt sind.
773 Euro durchschnittlich als Nachzahlung für Rückkaufswert
“Wir wollen wissen, ob die Verbraucher die Zahlen einfach glauben sollen oder ob sie ein Recht auf nachvollziehbare und nachprüfbare Abrechnungen haben”, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. 773 Euro zahlte der Versicherungskonzern im Durchschnitt pro gekündigtem Vertrag nach, so die Verbraucherzentrale.
Die 80 Allianz-Kunden hätten Ende 2010 ihre Nachzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten, um sie gebündelt und mit mehr Nachdruck vor dem Landgericht Stuttgart einzuklagen.