Vom Rundfunkbeitrag (Volksmund “GEZ” genannt) können sich Auszubildende befreien lassen, wenn sie Bafög oder Ausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Das gilt auch für Studenten. Ein geringes Einkommen reicht leider nicht für eine Befreiung.
Wohnen Azubis noch bei den Eltern wohnen, müssen sie nicht die neue GEZ nicht zahlen – vorausgesetzt, die Eltern zahlen einen vollen Rundfunkbeitrag. Denn: Je Wohnung wird nur ein GEZ-Beitrag erhoben, also auch im Elternhaus.
Das gilt übrigens auch für WGs, die ein Azubi oder Student möglicherweise bezieht. Nur einer muss angemeldet bleiben, alle anderen sollten eine schriftliche Abmeldung an den Beitragsservice (ehemals GEZ) senden. Zieht der angemeldete “Zahler” allerdings aus, nimmt er seine Beitragsnummer mit. Ein anderer WG-Bewohner müsste sich nun anmelden. Mehr Infos zu GEZ und Wohngemeinschaft: siehe unten.
“Muss ich das Rundfunkbeitrag bezahlen obwohl ich als Azubi keine Hilfe von Staat bekomme?”
Die Verbraucherzentrale rät: Anträge auf Befreiung sollten am Besten als Einschreiben verschickt werden, der Bescheid muss als Kopie mitgesendet werden. Die Befreiung geht direkt über den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (ehemals GEZ), www.rundfunkbeitrag.de.
Die Regelungen zu GEZ/ Rundfunkbeitrag stoßen bei Auszubildenden oft auf Unverständnis, wie typische Fragen zur Befreiung bei der Verbraucherzentrale zeigen.
- Ich bekomme Bafög, mein Freund bekommt Ausbildungsbeihilfe. Warum müssen wir dann als Azubis Rundfunkgebühren bezahlen?
- Ich beziehe bald meine eigene Wohnung, die von meinen Eltern gezahlt werden, da ich mit einer Ausbildung beginne und die nächsten drei Jahre kein eigenes Einkommen habe. Aber leider auch keine Zuschüsse bekomme. Muss ich trotzdem Rundfunkgebühren zahlen ?
- Ich habe diesen Monat eine Ausbildung angefangen, ich lebe in einem Zimmer bei einer älteren Dame, welche Rundfunkbeiträge bezahlt, muß ich trotzdem auch bezahlen?
- Unser Sohn (21) macht eine 2. Ausbildung, hat dabei eigene Einkünfte, bekommt Kindergeld und Wohngeld, kein Bafög o.ä. und keine finanzielle Unterstützung von uns als Eltern- kann er sich von der Gez befreien lassen?
- Ich mache meine Ausbildung und wohne alleine in Wohnung von Studentenwerk. Muss ich das Geld bezahlen obwohl ich keine Hilfe von Staat bekomme?
- Ich möchte mich als Azubi (WG Bewohner) von der Gebühr befreien lassen, wegen geringen Einkommen. BAB Antrag wurde abgelehnt, da es keine staatl. anerkannte Ausbildung ist. Jetzt erhalte ich Wohngeld. Azubigeld und Wohngeld sind unter dem Regelsatz von 416€.
Aber so ist es: Nur wer sozusagen vom Amt als bedürftiger Auszubildender anerkannt wird, kriegt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
GEZ Befreiung für Auszubildende – Lesen Sie auch diese Ratgeber:
- Wohngeld: Bekommen Auszubildende Mietzuschuss?
- Die Rechte und Pflichten von Auszubildenden
- Ausbildung: Wann ist Kündigung eines Auszubildenden erlaubt?
Die Wohngemeinschaft (WG) und GEZ
„In Wohngemeinschaften (WG) gilt die Regel Einer für alle“, sagt Parsya Baschiri, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Es muss ein Bewohner bestimmt werden, der sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmeldet. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haften die Bewohner einer Wohnung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bewohner zur Beitragszahlung herangezogen werden kann, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet.
Stellt der Beitragsservice Nachzahlungsforderungen und kann der Betroffene nachweisen, dass er einen Befreiungstatbestand erfüllen würde, wird er nachträglich von Beitragszahlungen befreit. In der WG gilt, dass ein Mitbewohner den vollen Rundfunkbeitrag zahlen muss, auch wenn ein oder auch mehrere andere WG-Mitglieder davon befreit sind, weil sie Leistungen nach dem BAföG beziehen. Derjenige, der keine Befreiung erhält, muss 17,50 Euro pro Monat für die gemeinsame Wohnung zahlen.
Nur wenn alle WG-Bewohner befreit sind, ist auch die gesamte Wohnung beitragsfrei. „Für den Fall des Ein- und Auszugs sollten klare Regelungen getroffen werden, damit nicht derjenige, der sich angemeldet hat, weiterhin auf den monatlichen Kosten für den Beitrag sitzen bleibt“, sagt Baschiri. Zieht der bisher angemeldete WG-Mitbewohner aus, sollte er sich schriftlich beim Beitragsservice abmelden bzw. ummelden und seine neue Anschrift mitteilen.
Wird er Mitglied in einer anderen WG, benötigt der Beitragsservice lediglich die Beitragsnummer des Wohngenossen, der die Zahlung des Rundfunkbeitrags in der neuen Bleibe übernommen hat. In der alten WG muss sich nun ein anderes WG-Mitglied anmelden und den Beitrag für alle verbliebenen WG-Mitglieder zahlen. Auch wenn bei einem Auslandssemester die Wohnung aufgegeben wird oder wenn der Studierende in die Wohnung der Eltern zurückzieht, sollte in jedem Fall eine schriftliche Abmeldung beim Beitragsservice erfolgen.
Pingback: Bürgergeld: Was wird aus GEZ-Befreiung (Haushaltsbeitrag)? | Finblog.de
Pingback: Befreiung von Rundfunkgebühren: So lässt sich GEZ legal umgehen | Finblog.de
Pingback: Befreiung & Ermäßigung von Rundfunkgebühren: So lässt sich GEZ legal umgehen | Finblog.de
Pingback: GEZ kostenlos anrufen - das ist die Festnetznummer | Finblog.de
Meine Tochter macht eine Ausbildung und bekommt 520 Euro Gehalt plus Kindergeld. Sie hat seit dem Start der Ausbildung eine Wohnung die sie mit Ach und Krach zahlen kann… Einen Fernsehanschluss hat Sie nicht .
Jetzt flatterte Ihr ein Festsetzungsbescheid ins Haus mit der Forderung von 461,50.
Das kann doch nicht normal sein !!!
Hallo ihr da. Ich bin Rentner mit 400 € Rente. keine Aufstockung möglich vom Sozialamt da meine Frau eine Ausbildung macht und 800 € Ausbildung Vergütung bekommt. Es gibt deswegen auch keine Grundsicherung, kein Bafög oder sonst was. Wie arm ist der Deutsche Stadt das er von uns auch noch die GEZ Gebühr einfordert. Die ZDf und ARD verdienen doch weiß Gott genug an der Werbung. So das es überhaupt nicht möglich ist einen ganzen Film zu sehen, ohne Unterbrechungen. Aus diesem Grund sehen wir kein Fernsehen mehr und müssen Zahlen. Ach wie armselig sind diese Leute die das zu verantworten haben.
Unsere Tochter, 16 Jahre alt, bezieht demnächst ein Zimmer im Studentenwohnheim. Sie bekommt keine Zuschüsse. Ihre Hauptwohnung ist bei uns zu Hause. Muss sie für ihr Zimmer GEZ bezahlen?
Nein
Eine Frage wirft sich mir noch auf.
Ich(m20, azubi) wohne mit meiner Freundin(w19, azubi, kürzlich dazugezogen) bei meiner Mutter. Meine Mutter ist nicht befreit, aber sie bekommt aufgrund von Schwerbehinderung eine Vergünstigung. Muss meine Freundin nun den vollen Betrag zahlen, oder zahlt meine Mutter weiterhin alleine den vergünstigten Beitrag?
Die GEZ hat bereits einen Brief geschickt, in dem sie fordert, dass meine Freundin die vollen Gebühren alleine zahlen solle. Das Konto(GEZ) meiner Mutter wurde gelöscht, und alle Vorauszahlungen zurücküberwiesen. Wir wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen.
Mein Freund ist als Student aus einem 3.Land hier. Er hat eine kleine Wohnung in einer Stiftung bekommen.den mietvertrag mussten wir auf ihn machen, da ich keine Studentin bin(sonst hätte er die Wohnung nicht mieten können).
Er hat seinen Visum nur durch Nachweis eines Sperrkontos erhalten.
Der Betrag ist jetzt aber ausgeschöpft. Ich zahle die Miete von meinem Konto und seine Lebenshaltung. Er hat zur Zeit noch kein eigenes Einkommen.
Wie kann ich einen Antrag bei der Gez stellen auf Gebührenbefreiung ?
Ich zahle ja für meine Wohnung bereits die Gebühr.
Danke im voraus.