Kredit-Bearbeitungs-Gebühren: Noch ein Santander-Urteil

Wichtiges Update 2017: Wenn Sie als Unternehmen Kreditgebühren zurückfordern wollen, so das ist nach einer neuen BGH-Entscheidung nun auch bei Gewerbe-Krediten möglich, egal ob bei Santander oder einer anderen Bank. Lesen Sie mehr zu Ihren Rückforderungsrechten hier im Finblog.

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Im Streit um Bearbeitungsgebühren für Kredite berichtet ein Anwalt  von einem weiteren Urteil gegen die Santander, diesmal vor de Amtsgericht Mönchengladbach. Die  Santander Consumer Bank war zuvor bereits im Juli zur Kreditgebühren-Rückzahlung von einem Gericht in Offenbach verurteilt worden (Finblog berichtete). Der Rechtsanwalt schreibt über das neue Santander-Urteil auf seiner Homepage:

Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank mit Urteil vom 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu ersetzen. Die von uns vertretenen Kläger hatten im September 2010 einen Darlehensvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 {c4d35b5792cc51988bd071904680d4e9fed7c45edf4ebb9d0c6fbda6f40d0c1b} der Darlehenssumme, immerhin 661,30 €, zahlen müssen.(…)

Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist. Das Aktenzeichen lautet 3 C 262/12, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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12 Gedanken zu „Kredit-Bearbeitungs-Gebühren: Noch ein Santander-Urteil

  1. Ralph Antworten

    Seit 5 Monaten versuche ich von der Santander Bank eine Bearbeitungsgebühr einzutreiben. Vor 2 Monaten schaltete ich einen Ombudsmann ein. Still ruht der See. Von keiner Seite eine Reaktion.

  2. alex23021971 Antworten

    Juhu habe auch gegen die Santander Consumer Bank gewonnen und bekomme mein Geld zurück.

  3. montuorigioconda Antworten

    Habe heute auch eine Brief an die Santander Consumer Bank in Mönchengladbach geschrieben, dass ich die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet haben will. Immerhin satte 1090,-Euro. Wenn man sich hier an einen Anwalt wendet, der sich einer Sammelklage wegen der Rückerstattung bemüht, was muss man da an den Anwalt bezahlten, weiss das jemand ? Habe aber wieder einen Kredit bei der Santander aufgenommen und habe dieses mal aber keine Bearbeitungsgebühr bezahlt! Andere Zweigstelle.

    • RA Ch. Kallinich Antworten

      "Sammelklagen" gibt es in Deutschland nicht. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

      Die gesetzliche Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG bei einem Streitwert (=Anlage2 zum RVG) bis 1200 € beträgt etwa 1,3 x 85€ + 20€ Post&Telefonpauschale + 19% USt = 155,30€

      Der Anwalt kann natürlich auch einen Stundensatz vereinbaren (idR. >150€ netto/h).

      Zu einer Ersparnis kommt es wohl nur, wenn der Anwalt wegen der erleichterten Arbeit vom Faktor 1,3 Abstriche macht…

      Soll heißen: Verhandeln kann man immer, besonderen Erfolg verspricht das idR nur bei auf "Sammelklagen" spezialisierten Anwälten.

      -ich hoffe meine Ausführungen sind hilfreich, weise aber darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt! Ich persönlich hatte so eine Situation "Sammelklage" noch nicht, aber ich kann mir das auch nur schwer vorstellen: die Rechtsfragen sind weitgehend gleich, der Unterschied von Betroffenem zu Betroffenem liegt im tatsächlichen Hergang des Vertragsschlusses und die müssen für jeden Fall einzeln dargestellt werden. Das ist aber genauso, wenn die Rechtsfragen dazu noch unterschiedlich sind. Insofern kann ich mir kaum die große Arbeitserleichterung vorstellen. –

      Im Zweifel: Ausprobieren. Wenn sich ein Anwalt findet, der diese spezielle "Sammelklage" anbietet fragen und vergleichen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Christoph Kallinich
      Rechtsanwalt

      • Andreas Kunze Autor des BeitragsAntworten

        Lieber Herr Kallinich, Sie haben natürlich recht, dass es "Sammelklagen" wie in den USA hier nicht gibt. Wohl aber wäre es nach meiner Kenntnis möglich, dass mehrere Anspruchsteller Abtretungen an einen anderen Anspruchsteller erklären, der dann "gesammelt" die Ansprüche geltend macht.

      • b.braun Antworten

        sehr geehrter Herr Kallinich,
        wir haben soeben vom Amtsgericht Düsseldorf das Anerkennungsurteil der Santander Bank als Beklagte erhalten.Diese wird verurteilt zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren+5% Punkten Basiszins seit dem 06.11.11 +die Kosten des Gerichtes sowie der Anwaltskosten.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
        Mit freundlichen Grüßen
        B.F.

        • Gast Antworten

          das Geld von der Santander Bank wurde bereits auf unser Konto überwiesen,was uns sehr gefreut hat.
          Also lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten !

  4. Marc Antworten

    Ist den obiges Urteil inzwischen rechtskräftig?

    Wie UND WO kann ich denn ein Ombudsverfahren einleiten?

    Wie soll man denn nach der Serienbrief-Antwort (Schreiben vom 1.2.2013 – fast wortgleich mit http://finblog.de/2012/09/20/kredit-bearbeitu…?
    Mit Anwalt drohen? Das lesen die doch 50 mal am Tag!?! Das erzeugt doch nur ein leichtes gähnen?

    Was wäre denn "rechtlich sauber", um erstmal weitere Entwicklungen/Urteile abzuwarten, aber den Anspruch nicht zu verlieren?
    Nichts mehr tun? Immer weiter mit immer neuen Terminen zur Zahlung mahnen?

    Es wäre sehr schön, wenn auch dafür hier einige Empfehlungen kämen.
    Danke!

    • RA Ch. Kallinich Antworten

      Ob das Urteil inzwischen Rechtskräftig ist, wurde in den Rechts-Datenbanken nicht positiv vermerkt, die Berufungsfrist (§ 517 ZPO) dürfte inzwischen aber abgelaufen sein und es gibt keine neuen Meldungen hierzu …

      "rechtlich sauber"… hängt vor allem vom Zeitdurck ab. Die regelmäßige Forderungsverjährung beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Am 31.12.2013 verjähren also alle "regelmäßigen" Forderungen aus dem Jahr 2010. Dagegen helfen gerichtliche Mahnung, Klage oder "Verhandlungen" … ob die Bank aber verhandelt scheint hier fragwürdig ^^

      Die "Drohung mit dem Anwalt" wird nicht viel bringen, ich (Rechtsanwalt) hatte gerade ein Aufforderungsschreiben für meinen Mandanten aufgesetzt und darauf auch nur eine formularartige Antwort erhalten. Ich denke vor der Klageschrift wird sich nichts tun, wahrscheinlich wird es eines weiteren Urteils des AG bedürfen. Aber das Risiko schreckt immer wieder genügend Leute ab.

      Eine Empfehlung? Mit allen Unterlagen zum Anwalt und gut. Wird vielleicht nicht jeder RA annehmen (Höhe der Kreditgebühr ist Maßstab für gesetzliche Anwaltsvergütung), aber einen Fachanwalt braucht es dabei nicht unbedingt. Die gesetzlichen Kosten des Anwalts muss der Gegner tragen, wenn er verurteilt wird. Ansonsten kostet so eine Anwaltsbeauftragung auch nicht so viel, einfach mal beraten lassen.

      So, ich muss jetzt die Klageschrift aufsetzen,

      -ich hoffe meine Ausführungen sind hilfreich, weise aber darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt! Ohne detailierte Sachverhaltskenntnis ist eine rechtliche Würdigung ohnehin wertlos! –

      viel Erfolg noch,

      RA Ch. Kallinich

  5. Bel-Ami Antworten

    Ich kann das Ombudsverfahren nur empfehlen!!!! Nach der erwarteten Ablehnung durch die Bank, erhielt ich 2 Monate nach Einreichung der kompletten Unterlagen an die Ombudsstelle von der Bank die Kreditgebühren direkt auf mein Konto überwiesen- schönes Weihnachtsgeld.

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