Schwerbehinderung beantragen: Diese Vorteile hat es, so geht es

Ein Schwerbehindertenausweis kann Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zahlreiche Vorteile bieten – im Berufsleben, bei Steuern und im Alltag. Doch wer hat Anspruch auf einen solchen Ausweis und wie beantragt man ihn? Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Als schwerbehindert gilt, wer im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX, § 2) eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschwert.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Zuständig für die Antragstellung und Feststellung sind die Versorgungsämter. (Mehr zum Schwerbehindertenausweis)

Das nutzt der Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis kann verschiedene Vorteile mit sich bringen, die durch Merkzeichen im Ausweis gekennzeichnet werden. Beispiele hierfür sind:

  • Merkzeichen “G” (gehbehindert): Ermöglicht unter anderem Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr (s. unten)
  • Merkzeichen “aG” (außergewöhnlich gehbehindert): Berechtigt zusätzlich zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
  • Merkzeichen “H” (hilflos): Gewährt unter anderem einen Steuerfreibetrag.
  • Merkzeichen “RF” (Rundfunk): Befreit von der Rundfunkgebührenpflicht.

(Mehr zu den Merkzeichen)

Mehr Schutz im Berufsleben

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. (Mehr zum Kündigungsschutz)

Arbeitgeber können für schwerbehinderte Mitarbeiter einen Lohnzuschuss beantragen, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung eine Minderleistung erbringen. (Mehr zum Lohnzuschuss)

Bei Änderungskündigungen gelten die gleichen Regeln wie bei regulären Kündigungen. (Mehr zur Änderungskündigung)

Finanzielle Vorteile (GEZ, Steuern, Förderungen)

Neben dem Steuerfreibetrag für hilflose Personen können auch Pflegekosten steuerlich geltend gemacht werden. (Mehr zu Pflegekosten) Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eigentümer von Immobilien einen Lastenzuschuss beantragen. (Mehr zum Lastenzuschuss) Auch eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist möglich. (Mehr zur Rundfunkbefreiung) Und: Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung 50: So viel können Sie sparen​

Vorzeitige Rente

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in Rente gehen – entweder abschlagsfrei oder mit Abschlägen, abhängig vom Renteneintrittsalter und Geburtsjahrgang. Voraussetzungen sind die Anerkennung der Schwerbehinderung und die Erfüllung der Mindestversicherungszeit. (Mehr zur vorzeitigen Rente)

Schwerbehinderung beantragen: Diese Schritte sind erforderlich

  1. Antragstellung:
    • Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung wird in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Die Adresse des zuständigen Amtes kann beim Bürgeramt oder Bürgerbüro erfragt werden. Der Antrag kann formlos oder mit einem standardisierten Antragsformular erfolgen, das beim Versorgungsamt, Bürgeramt oder online erhältlich ist.
  2. Erforderliche Unterlagen:
    • Persönliche Angaben sowie Informationen zu den bestehenden Behinderungen und Einschränkungen müssen angegeben werden. Ärztliche Unterlagen wie Befunde, Gutachten und Berichte über Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte sollten dem Antrag beigefügt werden. Fehlende Dokumente können vom Amt direkt bei den behandelnden Ärzten angefordert werden.
  3. Prüfungsverfahren:
    • Nach Eingang des Antrags fordert das Versorgungsamt ggf. weitere Unterlagen an und beauftragt Gutachter, die den Grad der Behinderung (GdB) gemäß der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) feststellen. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn ein Gutachten erforderlich ist.
  4. Entscheidung:
    • Das Versorgungsamt entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen und Gutachten über die Feststellung der Behinderung und den Grad der Behinderung. Der Bescheid wird schriftlich mitgeteilt. Bei einem GdB von 50 oder mehr wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Das gesamte Verfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.

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