Sexunfall: Zahlt die Unfallversicherung?

Der Film „Fifty Shades of Grey“ fesselt derzeit Millionen Zuschauer. Nachmachen kann aber gefährlich sein: “Unfälle beim Sex passieren häufiger, als man denkt”, berichtet der Bund der Versicherten (BdV). “Nicht immer bleibt es bei Muskelzerrungen, Knöchelverstauchungen oder verrenkten Knien.” Zahlt die Unfallversicherungen bei Sexunfällen, die vielleicht zu Hause beim Video-Gucken passieren?

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte durch einen Sexunfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Wenn man sich z.B. wie Filmfigur Anastasia Steele durch zu heftiges Fesseln einen Arm bricht und somit eine Invalidität nachbleibt, zahlt die Unfallversicherung eine entsprechende Summe.

Bei Peitschen-Narbe wird Schönheits-OP übernommen, wenn…

Auch die Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen als Folge von zu wildem Sex kann Bestandteil der Unfallversicherung sein – ein Blick in die Besonderen Versicherungsbedingungen bringt Klarheit. Bleibt durch einen sanften Peitschenhieb eine Narbe im Gesicht, übernimmt der Versicherer die mit der Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten.

Versicherer können sich nur dann drücken, wenn sie beweisen können, dass die Gesundheitsschädigung, die zur Invalidität geführt hat, freiwillig erfolgt ist. Die gelte auch für entstellende Narben, so Klaus-Jörg Diwo, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Freiburg. „Das dürfte den Assekuranzen in der Regel schwer fallen, wenn beide Beteiligten behaupten, dass versehentlich vorher verabredete Grenzen überschritten wurden und insbesondere dauernde Gesundheitsschäden nicht gewollt waren“, sagt Diwo in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft.

Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung möglich

Sexunfälle können auch ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein, so der Bund der Versicherten weiter: “Wenn beim Spiel mit der Peitsche eine wertvolle Mingvase auf den Boden fällt, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, sofern er die vereinbarte Leistungssumme nicht übersteigt.” Eigentlich soll bei den Sex-Spielen der Körper nicht zu Schaden kommen. Wird diese Absprache jedoch schuldhaft (fahrlässig) verletzt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel auch Schmerzensgeldzahlungen, so die Versicherungsexperten.

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