Wenn der Urlaub gebucht wird, achten nur wenige auf den so genannten Sicherungsschein für Pauschalreisen. Doch das kleine Stück Papier kann bei der Pleite eines Reiseveranstalters wie bares Geld sein. Vor allem sollte der Verbraucher genau prüfen, um mögliche Fälschungen des Sicherungsscheines zu erkennen.
Ein Reiseveranstalter macht es Reisenden einfach: Er organisiert Flüge, Hotels sowie vielleicht Ausflüge und zahlt dafür direkt an die Anbieter. Aber nur so lange, er Geld hat. Bei einer Pleite wird der Urlauber im schlimmsten Fall vom Hotel vor die Tür gesetzt und hat noch nicht mal einen Flug, um nach Hause zu kommen.
Da das alles schon vorgekommen ist, hat der Gesetzgeber 1994 den Reiseveranstaltern die Pflicht auferlegt, Versicherungsschutz oder die Zahlungszusage einer Bank nachzuweisen (Paragraf 651 k Bürgerliches Gesetzbuch). R+V, HanseMerkur, DRS sind typische Anbieter von Reisesicherungsscheinen.
Keine Anzahlung für Reise ohne Reisesicherungsschein
Der Nachweis über den so genannten „Kundengeldabsicherer“ wird mit dem Sicherungsschein erbracht, der seit 2002 einheitlich gestaltet sein muss – damit sollen Fälschungen verhindert werden. Bevor der Sicherungsschein ausgehändigt wurde, darf übrigens kein Geld verlangt werden, auch nicht eine Anzahlung.
Welche Reisen gesichert werden müssen
Die Absicherungspflicht besteht für jede Art von Reise, sei es nun ein Last-Minute-Urlaub oder ein Billig-Angebot aus dem Internet. Ausgenommen sind indes Veranstalter, die nur gelegentlich Reisen organisieren und keinen Gewerbeschein haben. Die selbst organisierte Reise des Fußballklubs etwa ist befreit – ebenso Kurzreisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und deren Preis 75 Euro nicht übersteigt.
Den Umfang des Schutzes hat der Gesetzgeber festgelegt. Bei einer Pleite vor Reiseantritt soll der Kunde sein Geld zurückbekommen. Nach Reiseantritt hat der Kunde Anspruch darauf, dass ihm alle „notwendige Aufwendungen“ erstattet werden, also zum Beispiel die Kosten für Unterkunft vor Ort oder einen selbst gebuchten Rückflug.
Der Sicherungsschein nutzt aber allein etwas, wenn tatsächlich Versicherungsschutz besteht. In der Vergangenheit gab es einige Schwindeleien, weil unseriöse Firmen sich die Versicherungsprämien sparen wollten oder mangels Bonität überhaupt nicht versichert wurden. Manche unseriöse Reiseveranstalter haben zum Beispiel alte Sicherungsscheine wieder eingesammelt und für neue Kunden verwendet.
So lässt sich der Sicherungsschein prüfen
Das Dokument sollte Angaben enthalten zum Veranstalter, zum „Kundengeldabsicherer“ (Versicherung oder Bank), zu den Leistungen sowie zur Geltungsdauer. Kopien oder Faxe sind nicht ausreichend. Nur das Original sichert alle Ansprüche. Bei elektronischen Buchungen sollte der Sicherungsschein als PDF-Datei angehängt sein. Bei Zweifeln ist es ratsam, den Sicherungsschein zu prüfen. Das kann per Anruf beim angegebenen Versicherer passieren.
Sicherungsschein auf der Reise mitnehmen?
Bei der Reise sollte der Original-Sicherungsschein im Gepäck liegen, um im Ernstfall unterwegs den Hilfe-Anspruch nachweisen zu können. Um auf Nummer Sicher mit dem Sicherungsschein zu gehen, sollte noch ein Scan online verfügbar sein, etwa bei Dropbox oder Google Drive.
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Es ist mir schon öfter passiert, Pauschalreisen zu buchen, wo ich denke, dass ich ein wenig Geld sparen kann. Es ist für mich immer sehr wichtig, dass ich die -Bankbestätigung oder die Zahlungszusage bekomme und achte immer darauf. Ich wusste nicht, dass erst seit 1994 ein Gesetz dafür existiert. Heutzutage müsste man immer aufpassen, weil mit virtuellen Buchungen echt viel schief gehen kann.
Ich habe auch einen Sicherungsschein und wollte am 11.11.17 mit Air Berlin fliegen. Bekomme ich mein Geld von der Versicherung Hanse Merkur wieder?