Im Jahr 2023 hat Deutschland insgesamt 915,8 Milliarden Euro an Steuern eingenommen, was einem Anstieg von 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Gemeinschaftsteuern machten den größten Teil der Einnahmen aus.
Wichtige Punkte:
- Gesamte Steuereinnahmen: 915,8 Milliarden Euro (+2,2 %)
- Größter Teil: Gemeinschaftsteuern (690,7 Milliarden Euro, +2,3 %)
- Höchste Einnahmen:- Umsatzsteuer: 291,4 Milliarden Euro (+2,3 %)
- Lohnsteuer: 236,2 Milliarden Euro (+4,0 %)
Nach Verteilung:
- Bund: 356,0 Milliarden Euro (+5,6 %)
- Länder: 382,6 Milliarden Euro (–0,5 %)
- Gemeinden: 143,5 Milliarden Euro (+7,1 %)
- Abführungen an die EU: 35,4 Milliarden Euro (–8,2 %)
Es ist ein kontinuierlicher Anstieg der Steuereinnahmen zu erkennen, lediglich im Jahr 2020 gab es einen Rückgang. Insgesamt stiegen die Einnahmen von rund 643,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf voraussichtlich 915,8 Milliarden Euro im Jahr 2023, was einem Wachstum von über 42% entspricht.
Jahr | Gesamtsteuereinnahmen (Tsd. EUR) |
---|---|
2014 | 643617163 |
2015 | 673261489 |
2016 | 705791410 |
2017 | 734512853 |
2018 | 776262785 |
2019 | 799308178 |
2020 | 739703671 |
2021 | 833189240 |
2022 | 895715512 |
2023 | 915750389 |
Quelle: Destatis, Tabelle 71211-0001
Vor allem Unternehmenssteuern wie Körperschaftsteuer sowie Kapitalertrags-bezogene Steuern wie die Nicht veranlagten Steuern vom Ertrag haben anteilsmäßig zugelegt Rückgänge verzeichneten dagegen energiebezogene Steuern sowie der Solidaritätszuschlag.
Steuerarten mit starkem Anteilsanstieg:
- Körperschaftsteuer: Anteil stieg von 3,1% (2014) auf 4,9% (2023), also eine Steigerung um 1,8 Prozentpunkte.
- Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag: Anteil stieg von 2,7% (2014) auf 4,0% (2023), also eine Steigerung um 1,3 Prozentpunkte.
- Einfuhrumsatzsteuer: Anteil stieg von 7,6% (2014) auf 8,6% (2023), also eine Steigerung um 1,0 Prozentpunkt.
Steuerarten mit starkem Anteilsrückgang:
- Solidaritätszuschlag: Anteil fiel von 2,3% (2014) auf 1,3% (2023), also ein Rückgang um 1,0 Prozentpunkt.
- Energiesteuer: Anteil fiel von 6,2% (2014) auf 4,0% (2023), also ein Rückgang um 2,2 Prozentpunkte.
- Kernbrennstoffsteuer: Anteil fiel von 0,1% (2014) auf 0% (2023), also ein Rückgang um 0,1 Prozentpunkte.