Vermieter haben die Möglichkeit, die Kosten zur Beseitigung unwetterbedingter Schäden als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Diese Ausgaben können dort angegeben werden, wo auch ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Unter Umständen können auch Sonderabschreibungen für Wiederherstellungskosten infrage kommen, wobei dies im Einzelfall geprüft werden sollte.
Steuerliche Vorteile für Selbstnutzer und Mieter von Immobilien nach Unwetterschäden
Sowohl Selbstnutzer-Eigentümer als auch Mieter von Immobilien haben die Möglichkeit, Kosten im Zusammenhang mit Unwetterschäden als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann die notwendigen und angemessenen Kosten für Bauarbeiten, Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen sowie für die Neuanschaffung von Möbeln, Hausrat oder Kleidung.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Unwetterkosten
Damit Unwetterkosten steuerlich abgesetzt werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Der Schaden darf nicht durch eigenes Verschulden oder durch Dritte verursacht worden sein. Falls jemand anders für den Schaden verantwortlich ist, sollte zuerst von ihm Schadenersatz gefordert werden.
- Der Schaden muss auf ein unabwendbares Ereignis zurückführbar sein, wie z.B. Blitzeinschlag, Starkregen, Hagel oder Sturm.
- Zudem darf der Schaden nicht bereits durch eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgedeckt sein.
Wiederbeschaffung und Schadensbeseitigung nach Unwettern: Fristen und Nachweise für steuerlichen Abzug
Wenn Sie Unwetterschäden beheben lassen oder zerstörte Gegenstände ersetzen möchten, können diese Kosten innerhalb von drei Jahren nach dem Unwetterereignis steuerlich abgesetzt werden. Es ist ratsam, alle Rechnungen und anderen Nachweise für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufzubewahren.
Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen
Bei außergewöhnlichen Belastungen berechnet das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung, die individuell anhand der Höhe der Einkünfte, des Familienstands und der Anzahl der Kinder festgelegt wird. Das können 2 bis 7 Prozent des Einkommens sein. Nur Kosten, die diese Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, können steuermindernd wirken. Neben unwetterbedingten Kosten fallen auch andere Ausgaben wie Krankheits- oder Kurkosten in die Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen.
Zusammenfassung
- Wenn Sie Opfer von Unwetterschäden sind, besteht die Möglichkeit, einen Teil der entstandenen Kosten steuerlich abzusetzen.
- In der Steuererklärung gibt es keine explizite Erfassung von Unwetterschäden (z.B. abgedeckte Dächer, überflutete Keller), daher müssen die Kosten an anderer Stelle angegeben werden.
- Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. dass die Schäden nicht von einer Versicherung abgedeckt wurden.
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