Sich paaren und Steuern sparen? Der Mai ist ein beliebtester Monat für Hochzeiten, wie gerade an einem befreundeten Paar zu sehen war. Bei manchen schwingt die Hoffnung mit, durch die Steuervorteile als Ehepaar würden sie nach der Heirat viel Steuern sparen. Ich kläre das mal ganz unromantisch auf.
Im deutschen Steuerrecht gibt es zwei Tarife: den für Alleinstehende und den für Verheiratete, auch Splitting-Tarif genannt. Ab dem Jahr der Hochzeit können Verheiratete den Splitting-Tarif in Anspruch nehmen, und zwar für das gesamte Kalenderjahr. Es ist dafür egal, ob die Eheschließung im Sommer stattfand oder am 31.12. Ein Tag Ehe genügt für 12 Monate Steuervorteil. Allerdings erweist sich die Hochzeit nur in wenigen Fällen als das große Steuerspar-Modell, für das es viele halten.
Die typischen Steuer-Irrtümer von Ehepaaren sind…
- Zusammenveranlagung. Keineswegs ist es ein Muss, dass Ehepaare stets zusammen veranlagt werden und damit für den Splitting-Tarif optieren. Die Einzelveranlagung wie ein Alleinstehender ist weiterhin möglich. Sinnvoll kann das sein, wenn beide ihre Finanzen getrennt halten wollen. Jeder versteuert dann wie zuvor als Alleinstehender. Bei der Zusammenveranlagung gilt: Beide haften für Steuer-Nachzahlungen. Das Finanzamt kann also z.B. bei der Frau Steuerschulden eintreiben, weil ihr Mann in seinem Nebenjob zu wenig Steuern vorausgezahlt hat.
- Steuerklassen-Wahl. Viele Paare glauben, durch die clevere Wahl der Steuerklasse lasse sich die Steuerlast drücken. Tatsächlich aber wird durch Steuerklasse nur die Höhe der Vorauszahlung beeinflusst – abgerechnet wird am Ende per Steuererklärung, wofür die Steuerklasse dann egal ist. Statt der für Alleinstehenden üblichen Steuerklasse I wählen nach einer Hochzeit Paare gerne die III (weniger Vorauszahlung) und die V (mehr Vorauszahlung).
Der Partner mit mehr Einkommen nimmt die günstigere III, der Partner mit weniger Einkommen die teurere V. Unterm Strich kann sich dadurch das gemeinsame Nettoeinkommen des Paares zunächst erhöhen entschieden über die Steuerlast wird aber erst nach der Steuererklärung. Das gilt ebenso für das neue Faktor-Verfahren als Ergänzung zur Wahl einer Steuerklasse. - Steuer-Belastung. Anders als vielfach vermutet gibt es im Splitting-Tarif keinen Ehe-Bonus – jedenfalls nicht bei Doppelverdiener-Ehen mit ähnlich höhen Einkünften. Ein Beispiel: Zwei Alleinstehende mit je 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kommen zusammen auf 11.727 Euro Steuerlast. Ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar mit zusammen 60.000 Euro wäre ebenfalls mit 11.727 Euro dabei. Also:
Steuerersparnis fürs Ehepaar: 0 Euro
Das Fazit: Einen signifikanten Steuereffekt hat die Hochzeit nur bei der klassischen „Hausfrauen-Ehe“, wenn also ein Partner gar nichts oder nur sehr wenig verdient. Da wirkt sich aus, dass dieser Partner seine bislang nicht genutzten Steuerfreibeträge mit einbringt und deshalb insgesamt die Steuerlast spürbar fällt. Ein Alleinstehender mit 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen etwa muss in diesem Jahr 17.894 Euro ans Finanzamt zahlen – bleibt es nach der Eheschließung bei diesem Einkommen sind es nur noch 11.727 Euro Einkommensteuer. Die Ersparnis in diesem Fall: über 6.000 Euro jährlich.