Stromsperre verhindern: Per Einstweiliger Verfügung als Stromkunde sich wehren

Strompreise steigen und steigen, die Stromrechnung fällt auch bei engagiertem Stromsparern immer höher aus. Wenn das Geld dafür nicht mehr reicht, entstehen Stromschulden, es droht die Stromsperre – die der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil sogar bei einem Widerspruch erlaubt hat. Wann dürfen Energieversorger überhaupt sperren – und wie lässt sich eine Stromsperre verhindern, wo gibt es ein Muster für eine Einstweilige Verfügung bei einer Stromsperre?

Da Energie wie z.B. der Strom unverzichtbar ist fürs tägliche Leben, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, unter welchen Voraussetzungen eine Sperre erlaubt ist. Halten sich die Energieversorger nicht daran, kann ein Stromkunde per Gericht im Schnellverfahren (Einstweilige Verfügung) die Stromsperre aufheben lassen.

Der säumige Stromkunde muss zunächst eine Mahnung erhalten, außerdem muss ihm die Stromsperre ankündigt werden. Danach muss eine letzte Warnzeit verstreichen, bis es dunkel wird. Detailliert ist das nachzulesen in den Grundversorgungs-Verordnungen für Strom (StromGVV), Gas (GasGVV) sowie in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWasserV) oder Fernwärme.

Mindestens 100 Euro Rückstand Voraussetzung für Stromsperren

Die Stromsperre darf laut StromGVV frühestens vier Wochen nach der Sperrankündigung erfolgen. Drei Werktage vor der beabsichtigten Stromsperre ist eine weitere Ankündigung notwendig. Die ausstehenden Rechnungen müssen aber mindestens 100 Euro ausmachen – wobei Rückstände aus einer „noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers“ nicht mitgerechnet werden dürfen.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Stromsperren für den Fall verboten, „dass der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“. Dafür muss der Stromkunde aktiv werden und mit dem Energieversorger sprechen, am besten schon direkt nach der ersten Mahnung. Wenn der Kunde zum Beispiel darlegt, dass er in einem Monat wieder einen Job hat und so wieder flüssig wird, wäre eine Sperre rechtswidrig. Wird eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, kann der Energieversorger ebenfalls nicht mehr abschalten, solange der Kunde die Vereinbarung einhält.

Wenn das alles hilft, kommt der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung in Betracht. Das sollte mit einem Anwalt geschehen. Das Gericht kann dann den Stromversorger vorläufig dazu verurteilen, die Stromversorgung wieder herzustellen. Das liest sich dann zum Beispiel so (AG Lübeck, Az.: 31 C 3715/14)

Auch besteht wegen der unterlassenen Stromzufuhr eine Eilbedürftigkeit und damit ein Verfügungsgrund im Sinne der §§ 935, 940 ZPO. Eine rechtszeitige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist nicht möglich. Es drohen für die Antragstellerin und ihr Kind nach ihrem Vortrag grundlegende Beeinträchtigungen in der gesamten Lebensführung. Verbliebe es dabei, dass kein Strom durch die Antragsgegnerin geliefert würde, so wäre es der Antragstellerin und ihrem minderjährigen Kind (noch dazu direkt an Weihnachten) unmöglich, z.B. zu kochen oder sich im bestehenden Winter mit warmem Wasser zu waschen.

Sozialamt kann per Kostenübernahme-Erklärung Stromsperre verhindern

Wenn die eigene Zahlungsfähigkeit mit gar nichts belegt werden kann, dann sollte alsbald das Sozialamt eingeschaltet werden, das per Kostenübernahme-Erklärung eine Stromsperre verhindern kann. Denken Sie daran: Auch ein Protest gegen eine möglicherweise unrichtige Stromrechnung ändert nichts daran, dass man erstmal zahlen muss bzw. bei Nichtzahlung die Stromsperre zulässig. So hat der Bundesgerichtshof zu Stromsperren entschieden (VIII ZR 41/13 ). Etwas Aufschub bringt im Ernstfall eventuell noch ein Hausverbot, denn um den Strom abzustellen, muss meist ein Mitarbeiter des Energieversorgers in den Keller steigen. Das kostet im Schnitt um die 30 Euro – die der Stromkunde zusätzlich zu seinen Stromschulden zu zahlen hat.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 4.7 / 5. Anzahl Bewertungen: 3

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

21 Gedanken zu „Stromsperre verhindern: Per Einstweiliger Verfügung als Stromkunde sich wehren

  1. Bernd Mix Antworten

    Mein Stromgrundversorger schickte mir im letzten Jahr Mahnungen, worauf ichdurchMail umKlärung gebeten hatte. Auf meine zwei Klärungsversuche bekam ich Fehlermeldungen vom Stromanbieter keine Klärung. Vor Kurzem war darauf eine Verhandlung, wo ich schriftlich darstellte, das vom Amtsgericht selbst durch falsche Pfändungen gegen mich, mir unmöglichgemacht wird, Strom bezahlen zu können. Paar Tage nach der Verhandlung kam der Erste vom Grundversorger, der mir den Strom sperren wollte. Dann der zweite, dem ich das Schreiben mitgab, welches ich in der Verhandlung verteilte, woraus erkennbar war, das mir vom Amtsgericht selbst meine Stromzahlungsmöglichkeiten durch falsche Pfändungen unmöglich gemacht werden. Heute bekam ich vom Stromversorger eine Mail, das ichdie Kosten für die Anfahrt der beiden Stromsperrer auf jeden Fall zu zahlen habe. Wie gehe ich weiter vor?Ich bin Psychatrisch krank und in Behandlung und kann meine Post nicht regelmäßig öffnen und bearbeiten. Wie kann ich weiter Handeln?.

  2. Cypher Antworten

    Vorsicht bei Ratenzahlungsvereinbarungen für Nachzahlungsbeträge der Jahresendabrechnung. Sobald man diese abgeschlossen hat und nicht zahlen kann, weil eventuell der Abschlag plus Rate zu hoch ist, wirds schwierig. Dann hilft auch keine Abwendungsvereinbarung mehr, denn die lehnt der Anbieter ab. Besonders tragisch, wenn man Gas und Strom vom gleichen Anbieter bezieht wird alles abgestellt, egal ob man nur Strom oder Gas nicht zahlen konnte.

  3. Laura Antworten

    Hallo
    Was kann mir passieren wenn ich dem Techniker die Türe zur Sperrung nicht öffne wie lange dauert es bis sie mit einem Beschluss wieder kommen ? Ich habe die Rechnung bezahlt mit einem digitalen Nachweis nachgewiesen trotz erkennen sie ihn nicht an, und wollen mir heute trotzdem den Strom sperren.

  4. Kreisl Antworten

    Der Strom wird jedes Jahr teurer somit muss eigentlich auch der Betrag ab dem Gesperrt werden darf eigentlich aufmindestens 1000€ erhöht werden.

    Ich sage nochmals Stromsperren gehören verboten ich suche noch Leute für eine Petition für das Verbot von Stromsperren oder die Einführung von Sozialtarife die nicht erhöht werden dürfen.

    • Anonymous Antworten

      In holland ist es komplett verboten Strom ab zu stellen hier in Deutschland ist es egal ob Babys Säuglinge oder Kinder dabei sind das solche strom Anbieter überhaupt das machen darf ist unfassbar menschenwürde ist unantastbar ist klar Und wenn der Strom abgestellt wird ist die Menschenwürde im Keller

    • Christa Antworten

      Ich bin dabei. Habe auch grosse probleme mit dem grundversorger trotz grbotener hohen rueckzahlung. Es gehört verboten den strom zu sperren wenn man ratenzahlungen anbietet. Teilweise sind die energie snbieter sehr stur dabie und verweigern. Ja….gelobtes deutschland.

  5. Jessica Antworten

    hallo ich tigerlili
    ich auch ein probel mit mein strom mir werd am 4.10.2018 der strom apgestellt op woll das nicht mein zahler ist aber ich da noch eine rechnug offen vom 1.2.2018 aber ich wahr am 9.3.2018 bis zum 17.9.2018 bei yello strom und jerzt soll ich gesperrt werden und das ist nicht mal mein zehler

  6. a Bestvater Antworten

    Ich weiss auch nicht weiter. Ich bin alleinerziehende Mama von zwei Jungs, mache mein Abi am Abendgymnasium und werde somit von Bafög und Job Center finanziert, zu dem bekommen die Jungs noch Unterhaltsvorschuss. Job Center hat für mich jeden Monat ab dem 1.8.2017 den Stromanbieter den Beitrag von 68,00 Euro überwiesen. Ab dem 1.2018 bat ich die Summe auf 100,00 Euro zu erhöhen. Dies wurde immer fristgerecht gezahlt. Am 13. 3.18. bekamm ich eine Jahresnachzahlung von 603,00 Euro. Da ich gesundheitlich eingeschränkt war, konnte ich nicht direkt auf das Schreiben reagieren um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Am 19.4 würde mir der Strom gesperrt, es gingen weder Mahnungen weder noch welche Schreiben ein. Es handelt sich jetzt aber schon um eine Summe von 895,00 Euro plus 116,00Euro Gebühren.
    Das Job Center hat mein Antrag auf Darlehen verweigert, weil ich bereits vor ein paar Jahren ein Darlehen in Anspruch genommen habe. Das Amtsgericht Bonn hat mein Antrag auf Einstweilige Verfügung ebenfalls abgelehnt, weil ich kein Härtefäll bin. Somit sitze ich mit zwei Kindern ohne Strom und weiss nicht wie ich die Kids versorgen soll, weil ich unmöglich das Geld besorgen kann. Somit stellt sich die Frage, wann wird man zu einem Härtefall und wie bzw. wo soll man sich Hilfe holen?

    • Christian Kreisl Antworten

      Haben sie mit dem Stromanbieter eine Ratenvereinbarung getroffen die sollte er annehmen sofern es die Jahres Rechnung ist das Jobcenter hat ihnen müll erzählt das Darlehen steht ihnen zu notfalls Mal beim Sozialgericht nachfragen und vor allen einen Rechtsanwalt mit beauftragen für einstweilige Verfügung blöd war auch das sie kein Hausverbot dem Sperrdienst erteilt haben.

    • Christian Kreisl Antworten

      Sie gaben an das keine Schreiben kamen und auch Mahnungen dann ist die Stromsperre unzulässig denn nach dem Paragraph 19 Strom GVV muss die Sperre mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden, und drei Tage davor mit der m konkreten Datum der Sperre fordern sie ihren Stromversorger auf das er sie wieder sofort entsperren soll weil sie weder Mahnung noch weitere Informationen erhalten haben reiben sie ihrem Stromversorger den Paragraph 19 Strom GVV unter die Nase mit dem Hinweis das keinerlei Sperrankündigung kam.

  7. Steffi Antworten

    Naja, ich habe im Januar eine Nachzahlung erhalten in Höhe von etwas über 500€. Darauf entfällt allein knapp 250€ auf die Einliegerwohnung, da die Bewohner mit Erlaubnis des Vermieters den angeblichen Allgemeinstrom (dieser angebliche Strom läuft über unseren Zähler, einen dritten Zähler gibt es nicht!) benutzen für deren Trockner. Nun war so um den 5. März ein Zettel des Versorgers im Briefkasten mit Frist zum Zahlen bis 8.3., sonst wird gesperrt. Hä? Wo ist die Mahnung, die vorher geschickt werden muß? Meinen Brief hat der Versorger angeblich nicht erhalten, der Vermieter weigert sich die 250€ direkt an den Versorger zu zahlen und der Versorger will sperren, trotz Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgehensweise! Sie wollen sich Zugang verschaffen mit Gerichtsvollzieher und Schlüsseldienst. Ich habe eine letzte Frist bekommen bis heute. Eine richtige Mahnung habe ich bis heute nicht gesehen. Der ganze letzte Schriftverkehr läuft nur per Email! Ich gehe davon aus, dass der Versorger erst mal aufs Gericht muss und sich eine Verfügung holen muß zur Sperre! Dazu muß er ja den ganzen Schriftverkehr offenlegen!

  8. Kreisl Antworten

    Strom sperren gehören verboten und die Leistungssätze von ALG II und Grundsicherung gehören demnach auch angepasst denn es reicht der Bedarf nicht was für Strom im Regelsatz enthalten ist.

    Solange dies nicht passiert mit der Anpassung sollte die Stromsperre verboten werden, oder alternativ ein Sozial Tarif für Strom der nicht erhöht werden darf.

  9. Kreisl Antworten

    Strom sperren gehören verboten und die Leistungssätze von ALG II und Grundsicherung gehören demnach auch angepasst denn es reicht der Bedarf nicht was für Strom im Regelsatz enthalten ist.

    Solange dies nicht passiert mit der Anpassung sollte die Stromsperre verboten werden, oder alternativ ein Sozial Tarif für Strom der nicht erhöht werden darf.

  10. Kornelia Ljamin Antworten

    Hallo ich bin vor 1einem jahr eingezogen mit 3 kindern im alter von 10 9 und 2 jahre ich bin alleinerziehende Mutter und soll jetzt eine stromrechnung von 5670 euro zahlen und einen monatlichen abschlag von 771 euro ich habe mich bei der ewe angemeldet aber vorne befindet sich eine wohnung wo dort 2 zähler drinne ist und der strom für beide wohnungen läuft über einen zähler die kosten hat mein verimieter und der Bewohner aus der vorderen wohnung gemacht nun will die ewe morgen den strom abklemmen was kann ich da gegen tuen das es nicht da zu kommt

  11. Christian Fischer Antworten

    Hallo. Ich habe eine Sperrankündigung meines Versorgers erhalten. Es handelt sich um offene Abschlagszahlung in Höhe von 226 Euro zzgl 34 Euro Mahngebühr. Per Schriftwechsel wollte ich meinem Versorger mitteilen, dass ich die offene Forderung in 14 Tagen begleichen werde. Ich kann zudem belegen, dass ich bis dahin mein Gehalt bekomme. Leider weicht der Versorger von seiner Sperrankündigung nicht ab. Ich kann den Versorger doch dalegen, dass die offene Forderung binnen 14 Tagen beglichen wird. Was kann ich tun?

  12. Tina Antworten

    Sehr informativer Artikel. Gut zu wissen, falls es tatsächlich mal dazu kommt.

    LG Tina

    P.S. Im Letzten Satz haben sich ein paar Fehler eingeschlichen (Jahre=Euro ; zwischen “die” und “Stromkunde” fehlt ein “der”) 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert