Telefonica: Weitere Gerichtsschlappe (Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Az: 925 C 22/18)

Kommen Dir Telefon-Rechnungen spanisch vor, sind sie möglich von der Telefónica. Aber so wie ich mich gegen erfolgreich gegen ungerechtfertigte Rechnungen der spanischen Telefongesellschaft (o2 etc.) gewehrt habe, so schaffte das auch ein Kunde vor dem Amtsgericht Amtsgericht Hamburg-St. Georg, wie die Kanzlei Johannes berichtet.

Telefónica hatte dem Verbraucher gegenüber rund 120 EUR für O2-Services abgerechnet. Der vom Kunden ursprünglich genutzte Tarif BASE sei in den Tarif O2 umbenannt worden, so Telefónica. Der Verbraucher widersprach und verteidigte sich gegen das von Telefónica eingeschaltete Inkassobüro. Als dies nichts nützte, klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass die Forderungen nicht existieren.

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wies darauf hin, dass Telefónica nachzuweisen habe, dass ihren Forderungen Verträge mit dem Verbraucher zu Grunde liegen. Das habe der Mobilfunkbetreiber nicht getan, hieß es. Telefoníca müsse auch nachweisen, wie der alte Vertrag zum Tarif BASE auf neue Bedingungen übergeleitet worden sein soll. Telefonica verzichtete daraufhin auf die weitere Geltendmachung der Forderung. Der Mobilfunkanbieter gab ein Anerkenntnis ab (Urteil vom 29.06.2018, Az. 925 C 22/18 – rechtskräftig).

Urteil: E-Plus ist nicht O2 – Zahlungsforderung von Telefónica nicht rechtens

Rechtsanwalt Kay Ole Johannes: „Wenn wie hier Kundenverträge von Unternehmen übernommen werden, stellt dies hohe Anforderungen vor allem an die Datenmigration. Eingabefehler passieren, Tarife werden nicht immer korrekt eingestellt oder übernommen. Forderungen, die diesbezüglich Fragen aufwerfen, sollten nicht bedenkenlos beglichen, sondern überprüft werden.“

So wie in meinem Fall hatte Telefónica offenbar große Schwierigkeiten, irgendwas zu beweisen. Das Gericht brachte das mit diesem Satz in seiner Verfügung (s. unten) auf den Punkt:

“Die Urkunden geben insoweit nichts her.”

Eine größere Blamage für einen Beweispflichtigen vor Gericht ist kaum denkbar, denn das Gericht lässt damit erkennen, man habe vollkommen nutzloses Zeug vorgelegt. Sollte aberTelefónica ein generelles Problem haben, Vertragsabschlüsse zu beweisen, könnte das Resultat sein: Millionen Verträge existieren gar nicht. Sie müssten nichtmal gekündigt werden. Der Kunde könnte auch einen Nachweis fordern, wie der Vetrag zu Stande gekommen ist – ansonsten würde er die Zahlung eingestellen und gegenenfalls auf Feststellung klagen, dass es eben keinen Vertrag gibt.

 

 

 

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