Arbeitnehmer können Ausgaben für einen berufsbedingten Umzug als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Für größeren Ausgaben wird das bei der Steuer einzeln angesetzt, für kleinere, “sonstige Ausgaben” gibt es Pauschalen, für die 2020 wichtige Änderungen einführt wurden.
Zwei Mal umgezogen ist wie ein Mal abgebrannt, sagt der Volksmund. Das ist vielleicht etwas übertrieben, aber teuer ist ein Umzug in jedem Fall. Ein Trost: Per Steuererklärung lässt sich ein Teil davon zurückholen, denn beim Finanzamt lassen sich erhebliche Ausgaben rund um den Umzug geltend machen. Wer aus Unkenntnis Posten auslässt, verschenkt bares Geld. Eine Auswahl, was sich alles nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) absetzen lässt:
- Reise- und Fahrkosten (etwa für Wohnungsbesichtigungen)
- Transportkosten (Möbelspedition, auch Kosten für gemieteten Umzugs-Wagen).
- Doppelte Mietzahlungen (maximal sechs Monate)
- Maklercourtage
- Kosten für einen Kochherd (bis zu 230 Euro) und Heizöfen (pro Zimmer bis 164 Euro).
- Kosten für Nachhilfe-Unterricht der Kinder
- Sonstige Umzugskosten (etwa Renovierungskosten, Ummeldegebühren, Zeitungsanzeigen.)
Für “sonstige Umzugskosten” kann statt des Einzelnachweises auch die erwähnte Pauschale angesetzt werden. Genauer gesagt: Es sind Pauschalen, da zum Beispiel zwischen Alleinstehenden und Verheirateten unterschieden wird. Gut zu wissen: “Finanzämter akzeptieren die Mischform. In dem Fall müssen Sie also nur die Belege für die allgemeinen Umzugskosten einreichen, um diese Kosten als Werbungskosten ansetzen zu können. Die Umzugskostenpauschale gibt es noch zusätzlich.
Im Jahr 2020 hat sich einiges getan. Zunächst wurden am 1. März die Pauschale angehoben, ab dem 1. Juni änderten sich die Regelungen wesentlich. Vorher war für die Umzugskostenpauschale maßgeblich, an welchem Tag der Umzug beendet wurde. Seit dem 1. Juni 2020 kommt es nur noch auf den Tag vor dem Einladen des Umzugsguts an. Außerdem hat der Familienstand hat keinen Einfluss mehr. Soll bedeuten: Den Betrag für Verheiratete gibt es nur, wenn beide Eheleute auch umziehen.
Hier die Übersicht über die neuen Pauschalen (BMF-Schreiben vom 20. Mai 2020, GZ IV C 5 – S 2353/20/10004:001).
Umzugspauschalen | bis 29.02.2020 | bis 31.05.2020 | ab 1.6.2020 |
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Verheiratete ( | 1.622 Euro | 1.639 Euro | 1433 Euro |
Geschiedene, Verwitwete | 1.622 Euro | 1.639 Euro | 860 Euro |
Ledige | 811 Euro | 820 Euro | 860 Euro |
Sonstige Person (z.B. Kinder) | 357 Euro | 361 Euro | 573 Euro |
Mein Finanztip: Bei zwei Umzügen innerhalb von fünf Jahren erhöht sich die Pauschale beim zweiten Mal außerdem generell um 50 Prozent.
Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?
Wer den Arbeitgeber wechselt oder vom Arbeitgeber versetzt wird, kann immer auf die Steuervorteile pochen. Außerdem gilt ein Umzug als beruflich veranlasst, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird und sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde verringert (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.11.1991, Az: VI R 77/89). Der Umzug muss übrigens nicht zwingend in eine andere Stadt führen. Auch der Wohnungswechsel innerhalb der gleichen Stadt ist steuerlich begünstigt, wenn dadurch die Verkürzung des Arbeitswegs erreicht wird.
Was kann bei privaten Umzügen abgesetzt werden?
Auch wer aus privaten Gründen umzieht, kann das Finanzamt an den Umzugskosten beteiligen. Denn Speditions- und andere Umzugskosten sind bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Davon verringern 20 Prozent, maximal 4.000 Euro, unmittelbar die Steuerschuld. Voraussetzung sind allerdings unbare Zahlungen.
Danke für die Tipps! Das werde ich sofort umsetzten 🙂
Ein sehr informativer Artikel mit vielen hilfreichen Tipps!