Als Privatperson oder Unternehmer begegnet man immer wieder der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass man seine steuerlichen Angelegenheiten geregelt hat und keine offenen Forderungen vorliegen.
Besonders wichtig ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf. Bevor man als Käufer im Grundbuch eingetragen werden kann, muss man dem Grundbuchamt nachweisen, dass fällige Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts tut genau das und bestätigt, dass steuerlich nichts gegen den Eintrag als neuer Eigentümer spricht.
Aber die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat noch weitere Anwendungsfälle. So benötigt man sie beispielsweise, wenn man einen Kredit aufnehmen, ein neues Gewerbe anmelden oder sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchte. In all diesen Fällen musst man seine steuerliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachweisen.
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, muss man alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt haben. Das bedeutet, dass man Steuern und Abgaben fristgerecht gezahlt hat und keine offenen Forderungen vorliegen. Den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung kann in der Regel einfach und elektronisch gestellt werden.
Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung bewegen sich in einem überschaubaren Rahmen. Je nach ausstellender Behörde fallen Gebühren zwischen 5 und 15 Euro an. Bei einem Immobilienverkauf sind diese Kosten in der Regel in den Notarkosten enthalten.