Urteil: Kreditkarte darf nicht einfach so geändert werden (2/5 O 192/11)

Banken dürfen ihre Kunden bei einem Wechsel des Kreditkartenanbieters nicht vor vollendete Tatsachen stellen (wie hier von der Commerzbank geschehen, die von VISA auf die MasterCard überging). Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mit ihrer entsprechenden Klage Erfolg. Das Geldinstitut hatte in ihrem Schreiben lediglich den Wechsel kundgetan, ohne um Zustimmung darum zu bitten beziehungsweise auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Das Landgericht Frankfurt am Main sah in dem Vorgang ebenfalls eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung und in dem Verhalten der Bank einen Wettbewerbsverstoß. (LG Frankfurt am Main, 2/5 O 192/11)

 

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