Urteil: Parship muss “Wertersatz” zurückzahlen (49 C 607/14)

Das Amtsgericht Hamburg hat die Partnervermittlung Parship zur Rückzahlung von “Wertersatz” verurteilt und einem Ex-Kunden 336,15 Euro zugesprochen (Az: 49 C 607/14, Versäumnisurteil). Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Wertersatz wurde von Parship verlangt, wenn ein Kunde den Vertrag widerrufen hatte, nachdem er bereits den Service genutzt hatte.

Zwar hatte das Landgericht Hamburg im Juni 2014 auf Klage der Verbraucherzentrale dem Parship untersagt, Kunden, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, hohe Kosten zu berechnen (Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: 406 HKO 66/14). Gegen dieses Urteil habe Parship aber Berufung eingelegt, so dass es nicht rechtskräftig wurde, so die Verbraucherzentrale.

Daher könne es nach wie vor vorkommen, dass der Parship bei Widerruf Wertersatz-Kosten bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises fordert. “Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg sollte Mut machen, Klage einzureichen, wenn Parship die Rückzahlung von überzogenen Wertersatzforderungen verweigert”, meint Juristin Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale.

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