Eine Verlustbescheinigung für Verluste mit Geldanlagen gibt es bei der Bank. Für eine Verlustbescheinigung 2012 ist der Stichtag 15. Dezember 2012, um die in diesem Jahr angefallene Verluste bescheinigen zu lassen. Aber nicht in jedem Fall ist das auch sinnvoll, schreibt die Deutsche Bank.
Notwendig ist die Verlustbescheinigung für Anleger, die ihre Verluste mit Gewinnen, die bei anderen Banken angefallen sind, in der Steuererklärung für 2012 verrechnen wollen. Wer dagegen nur über Kapitalanlagen bei einer Bank verfügt, braucht nichts zu unternehmen – die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt dann automatisch innerhalb der Bank.
Für Verluste aus Kapitalanlagen führt die Bank zwei voneinander getrennte Verlusttöpfe: den Topf „Aktien” und den Topf „Sonstige”. Diese Trennung ist notwendig, da eine Verrechnung von Verlusten aus ab 2009 erworbenen Aktien nur mit realisierten Aktiengewinnen erfolgen darf. Eine Verrechnung mit Dividenden, Zinsen oder Gewinnen aus anderen Wertpapieranlagen ist nicht möglich, so die Deutsche Bank.
Antrag auf Verlustbescheinigung nur sinnvoll wenn…
Reichen die Gewinne nicht aus, um die einzelnen Verlusttöpfe zu leeren, wird das Minus ins Folgejahr übertragen. Es wird so lange fortgeschrieben, bis es durch entsprechende Gewinne getilgt ist. Diese Fortschreibung kann jedoch laut Deutscher Bank ungünstig sein, wenn bei einer anderen Bank entsprechende Verluste angefallen sind: Während die Verluste bei der einen Bank brach lägen, müsste auf die Gewinne bei der anderen Bank Abgeltungsteuer gezahlt werden. In diesem Fall kann die Beantragung einer Verlustbescheinigung und anschließende Verrechnung über die Steuererklärung sinnvoll sein.
Verlustbescheinigung bei mehreren Banken
Anleger sollten in jedem Fall genau prüfen, ob es sich lohnt, eine Verlustbescheinigung anzufordern. Zwar können separate Bescheinigungen für die einzelnen Verlusttöpfe beantragt werden. Jedoch werden auch dann stets alle entsprechenden Verluste innerhalb des jeweiligen Topfes ausgewiesen – Teilbeträge abzurufen ist nicht möglich. Fällt zum Beispiel die Summe an positiven Erträgen bei anderen Banken gering aus, sollte auf eine Bescheinigung von hohen Verlusten verzichtet werden. Denn dadurch wird das komplette Verrechnungspotenzial eines Topfes auf das Finanzamt übertragen – der Verlusttopf bei der Bank wird auf null gestellt.
Werden dann 2013 wieder Gewinne erzielt, führt die Bank Abgeltungsteuer ab – obwohl es noch zu verrechnende Verluste beim Fiskus gibt. Erst mit der nächsten Steuererklärung können sich Anleger die gezahlte Steuer dann vom Finanzamt zurückholen.
besteht die Möglichkeit, jetzt (am 6.1.2017) noch eine Verlustbescheinigung für 2016 anzufordern? Oder sind die Verlusttöpfe dann “verloren”?