Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft und bringt neue Pflichten für Mieter und Vermieter. Ab diesem Tag muss ein Einzug oder Auszug gemeldet werden, und zwar mit einer Bescheinigung vom Vermieter. Ein Muster für die Vermieterbestätigung können Sie
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt sowie der Vermieterbescheinigung finden Sie in diesem Finblog-Artikel. Den Gesetzestext finden Sie hier.
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