Der Entertainer Daniel Küblböck wird seit einer Kreuzfahrt vermisst, möglicherweise wird er nie gefunden. Nach dem deutschen Verschollenheitsgesetz kann eine Todeserklärung erst nach sechs Monaten erfolgen. Was passiert bis dahin mit Bankkonten und Versicherungen?
Ist der Tod eines Menschen nicht zweifelsfrei geklärt, greifen die Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes. Die Todeserklärung für einen Verschollenen ist demnach generell erst nach zehn Jahren zulässig, bei einem über 80-jährigen nach nur 5 Jahre. Bei Angehörigen einer “bewaffneten Macht” dauert die Frist ein Jahr nach Ende des Krieges, nach einem Bootsuntergang sechs Monate, nach einem Flugzeugabsturz drei Monate.
Für Opfer von Schiffsunglücken hat der Gesetzgeber greift die 6-Monats-Frist. Paragraph 5 regelt: „Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind.“
Antrag auf eine Todeserklärung notwendig
Den Antrag auf eine Todeserklärung können der Ehegatte, Kinder und Eltern des Verschollenen stellen, ebenso ein gesetzlicher Vertreter sowie der Staatsanwalt. Wann der Antrag gestellt wird, hat keinen Einfluss auf den amtlichen Todeszeitpunkt. Als Zeitpunkt des Todes ist laut Verschollenheitsgesetz der Zeitpunkt festzustellen, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen am wahrscheinlichsten ist. (Paragraph 9).
Zuständig für den Antrag auf Todeserklärung ist generell das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verschollenen. Hatte der Verschollene keinen inländischen Wohnort, so wäre der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers zu stellen. Sind mehrere Personen infolge desselben Ereignisses verschollen, so kann der Bundesminister der Justiz das für alle Todeserklärungen zuständige Gericht bestimmen. Das Gericht leitet das Aufgebotsverfahren ein, indem es den Antrag veröffentlicht und um Informationen über die verschollene Person bittet. Nach Ablauf der Frist kann das Gericht den Verschollenen schließlich für tot erklären. Das Standesamt erstellt dann die Sterbeurkunde.
Die Finanzen des Verstorbenen bis zur Todeserklärung
Bankkonten: Hat ein Angehöriger keine Kontovollmacht, so darf die Bank generell kein Geld auszahlen oder andere Aufträge ausführen. Dafür müsste eine Sterbeurkunde vorliegen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums kann die Sterbeurkunde aber durch eine Bescheinigung ersetzt werden, die auf gesicherten Angaben des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter oder der örtlichen Polizeidienststellen beruht.
Versicherungen: Damit eine Lebensversicherung ausgezahlt werden kann, muss der Tod nachgewiesen werden. Das würde bedeuten, dass die 6-Monats-Frist bis zur Todeserklärung abgewartet werden muss. Allerdings haben Lebensversicherer in der Vergangenheit, etwa nach der Tsunami-Katastrophe in Asien, ebenfalls offizielle Mitteilungen des Auswärtigen Amtes oder des Bundeskriminalamts als Nachweis akzeptiert.