Um Neukunden sind Versicherer meist sehr bemüht. Doch wenn der Prämienzahler Schäden meldet, wollen die Versicherer ihn mitunter schnell wieder loswerden. Davon sind immer öfter Kunden von Hauratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen davon betroffen. Besonnenes Verhalten ist dann wichtig.
Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall – für beide
Nach einem Schaden haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgesellschaft das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das muss innerhalb eines Monats geschehen. In jüngster Zeit machen davon zunehmend die Versicherungsgesellschaften Gebrauch: um “Bestände zu sanieren”, wie es heißt. Angeblich überdurchschnittlich teure Kunden sollen weg. Das droht oft schon nach zwei Schadenfällen innerhalb der letzten drei Jahre.
Die Gesellschaften begründen ihre Kündigungsaktionen mit größerem Schadenaufwand. Die Rechtsschutzversicherer etwa führen gestiegene Anwaltskosten an, Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wiederum verweisen auf zahlreiche Sturmschäden in den vergangenen Jahren.
Gut zu wissen: In der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Risikolebensversicherung ist eine Kündigung eines Versicherers wegen eines Schadenfalles generell nicht möglich, wohl aber eine Kündigung z.B. wegen nicht gezahlter Prämien.
Als schlechter Kunde wird es schwer mit neuer Wohngebäudeversicherung
Eine “verbundene Wohngebäudeversicherung” deckt Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm sowie Leitungswasser ab. Bei den rund 18 Millionen Wohngebäude-Policen sollen zudem marode Wasserleitungen mehr und mehr für Schäden verantwortlich sein. Für die Kunden ist eine solche Kündigung bitter – vor allem dann, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist. Denn die meisten Banken als Kreditgeber verlangen zumindest eine Feuerversicherung für das Objekt.
Wer aber als Versicherungsnehmer ein Mal rausgeschmissen wurde, hat es meist schwer, einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu finden. Denn in Anträgen ist zu offenbaren, bei wem vorher eine Versicherung bestand und von wem sie beendet wurde. Als “schlechter Kunde” gebrandmarkt ist man woanders wenig willkommen.
Doch gibt es in der Praxis bewährte Strategien, den Versicherungsschutz zu retten:
- Vertragsverhandlungen: Nach einer Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft kann das Angebot helfen, für die Zukunft eine Selbstbeteiligung von z.B. 500 Euro oder eine höhere Prämie zu akzeptieren. Gleichzeitig sollten aber bereits schnellstmöglich andere Angebote eingeholt werden.
- Schadenrisiko vermindern: Wurde in der Wohngebäudeversicherung gekündigt, weil die Versicherungsgesellschaft weitere Leitungswasserschäden befürchtet, sollte über eine Modernisierung der Leitungen nachgedacht werden. Das nützt vielleicht schon beim alten Versicherer, ganz bestimmt aber bei der Suche nach einem neuen Versicherer.
- Selbst kündigen: Wenn eine Fortsetzung des alten Vertrages zu vernünftigen Konditionen nicht erreicht werden kann, sollte der Versicherungsnehmer versuchen, dass man sich auf eine Kündigung durch den Kunden einigt. Das hätte zumindest den Vorteil, dass neue Anträge nicht den Makel des früheren Rausschmisses tragen.
Hausratversicherung Ratgeber im Überblick
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