Wenn die Versicherung den Vertrag kündigt, ist die Verunsicherung groß. Sie sollten wissen, wann Versicherung überhaupt kündigen darf, außerdem den Trick mit Kündigungsumkehr kennen.
Ordentliche Kündigung durch Versicherer
Der Versicherer kann die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende des Kalenderjahres, oder erst zum Ende einer vereinbarten Laufzeit aussprechen. Die Kündigung muss der Versicherer mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit mitteilen. In der Kfz-Versicherung beträgt die Frist nur einen Monat.
Außerordentliche Kündigung durch Versicherer
Zum Anderen gibt es die außerordentliche Kündigung nach einem Versicherungsfall. Diese muss der Versicherer spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
Hat der Versicherer die Kündigung ausgesprochen, gibt es meist kein zurück. Der Verbraucher muss sich um einen neuen Versicherungsvertrag bemühen. Das ist schwierig, denn bei einem Neuantrag muss angegeben werden, wer den Vertrag gekündigt hat. Die Tatsache, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, kann den neuen Versicherer bereits dazu bewegen, den Antrag deswegen abzulehnen.
Kündigungsumkehr als Kündigungs-Alternative
Der Bund der Versicherten rät: Nach Erhalt einer Kündigung sollte man den Versicherer fragen, ob eine Kündigungsumkehr möglich ist. Das würde bedeuten: Der Verbraucher anstatt des Versicherers spricht die Kündigung aus.
Neben der Tatsache, wer die Kündigung ausgesprochen hat, spielt auch die Anzahl und die Höhe der Vorschäden eine Rolle. Beides muss im Antrag korrekt angegeben werden. Verbraucher mit Vorschäden sollten bei mehreren Versicherern gleichzeitig anfragen, ob unter den gegebenen Umständen der Abschluss eines Versicherungsvertrages möglich ist.
Vertragssanierung als Kündigungs-Alternative
Statt einer Kündigung kann die Vertragssanierung eine Möglichkeit sein. Das kann zum Beispiel bedeuten, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren oder eine bereits bestehende Selbstbeteiligung erhöhen, um den Vertrag zu „retten“. Auch ein Ausschluss von bisher mitversicherten Leistungen kann beispielsweise denkbar sein, sofern der restliche Vertrag in dem gleichen Umfang bestehen bleibt.
Gibt es eine Frist bis wann die umkehrkündigung beantragt werden muss?
Mein Versicherer behauptet das und lehnt deshalb den Antrag ab.