Weil ein Kunde seine Kreditgebühren zurückforderte, die laut Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrig erhoben worden waren, kündigte ihm die Volksbank Zuffenhausen das Girokonto. Die Nachricht machte vor einigen Wochen die Runde. Die schwäbischen Rache-Banker waren aber offenbar kein Einzelfall, wie der Finblog jetzt erfuhr: Auch die Volksbank an der Niers (NRW) hat einen Kunden rausgeschmissen, der sein gutes Recht geltend machte – sogar bereits vor der BGH-Entscheidung.
Schon vor einem Jahr hatte der Kunde Horst T. (Name geändert) von der Volksbank an der Niers in Geldern (über 100.000 Kunden) die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert. Zu diesem Zeitpunkt gab es zahlreiche Gerichtsurteile, die seine Position stützten, eine höchstrichterliche Entscheidung war absehbar. Er machte also durchaus berechtigte Interessen geltend. Geradezu höhnisch klingt für mich, was ihm die Volksbank an der Niers schrieb:
Wir bedauern sehr, dass Ihnen die Rechtsauffassung unseres Hauses nicht zusagt. Jedoch vertreten wir die Meinung, wie bereits erläutert, dass bereits Verjährung eingetreten ist.
Aus Kulanz werde die Bearbeitungsgebühr nun dennoch erstattet – gleichzeitig kündigte die Volksbank an der Niers jedoch das Girokonto und teilte mit, sie werde für auslaufende Immobilienfinanzierungen kein neues Angebot machen (s. Briefkopie).
Das alles ist legal. Bankkunden müssen derzeit tatsächlich damit rechnen, das lebensnotwendige Girokonto zu verlieren, wenn sie eine Auseinandersetzung mit der Bank oder Sparkasse führen. Die Bank oder Sparkasse hat, wie der Kunde, ein ordentliches Kündigungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn sich später durch höchstrichterliche Rechtsprechung herausstellt, dass der Kunde im Recht war. Man könnte es auch Erlkönig-Banking nennen (Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt).
Auf Finblog-Anfrage teilte die Volksbank an der Niers mit, dass sie “grundsätzlich keine Kontokündigung” aussprechen würde, wenn ein Kunde die Kredit-Bearbeitungsgebühr zurückfordert. Wann sie von dem Grundsatz abweicht, erläuterte sie mit Hinweis auf das Bankgeheimnis allerdings nicht. Ähnlich klang die Stellungnahme der Volksbank Zuffenhausen gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
Andreas Kunze meint: Der Gesetzgeber sollte m.E. diese Fälle zum Anlass nehmen, endlich einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto zu schaffen, so wie es unlängst wieder von der EU geplant wurde und so wie es etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung längst üblich ist. Es kann nicht angehen, dass ein Girokonto von Bankern benutzt wird, um Kunden einzuschüchtern oder zu sanktionieren, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen.