In USA wird wieder mal das Waffenrecht diskutiert. Wie ist der Waffenbesitz in Deutschland geregelt? Es muss dabei unterschieden werden zwischen dem kleinen Waffenschein und dem regulären, großen Waffenschein, auch Waffenbesitzkarte genannt. Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzungen, den Kosten und den Strafen bei illegalem Waffenbesitz.
Im Waffengesetz (WaffG) werden alle Fragen wie etwa Erwerb, Besitz, Führen von Waffen, Schießen oder Aufbewahrung geklärt. Grundsätzlich unterscheidet es den Waffenbesitz und die Berechtigung, eine Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich zu führen, die etwa Jäger benötigen. Für die Umsetzung des Waffenrechtes sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Für Schreckschusswaffen ist kleiner Waffenschein notwendig
Der kleine Waffenschein (10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) ist notwendig zum Führen von sogenannten Schreckschusswaffen mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Ende 2017 gab es 557.560 kleine Waffenscheine in Deutschland (plus 85 % innerhalb von knapp 2 Jahren). Das wird als Folge der gestiegenen Einbruchszahlen, der Angst vor Terroranschlägen und der Übergriffe auf Frauen durch Zuwanderer gesehen. Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe sind erlaubnisfrei für Volljährige, ein Sachkundenachweis ist nicht nötig. Die Regelungen enstprechen ansonsten denen von richtigen Waffen. Zuständig für einen Antrag ist meistens das Ordnungsamt.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine echte Waffe anschaffen?
Wer sich eine echte Waffe anschaffen möchte, benötigt eine Waffenbesitzkarte. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ist der Umgang mit Waffen unter Aufsicht auch schon ab dem 14. Lebensjahr möglich. Die Waffenbehörde prüft, ob man zuverlässig und persönlich geeignet ist, also ob man bislang z.B. straffrei war oder psychisch und physisch in der Lage ist, mit Waffen umzugehen.
Wer einen Waffenschein haben möchte, muss vorher eine Prüfung abgelegt haben und damit seine waffenrechtliche Sachkunde nachweisen. Als letzte Hürde muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen werden – z.B., weil man Jäger ist, leidenschaftlicher Waffensammler oder sich schützen möchte. Für Letzteres sind die Hürden nach Auskunft der ARAG Rechtsschutzversicherung aber besonders hoch.
Das Aufbewahren von Waffen
Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist ein zentraler Punkt des Waffenrechts. Es gilt: Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können. In den eigenen vier Wänden müssen Waffen zudem speziell gesichert sein. Wer gegen diese Aufbewahrungspflicht verstößt, begeht eine Straftat und kann im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern.
Was ist, wenn man eine Waffe erbt?
Wer nach dem 6. Juli 2018 eine Schusswaffe erbt, muss natürlich keine Strafe fürchten. Doch auch hier gibt es Regeln: Spätestens einen Monat nach der Annahme der Erbschaft muss entweder eine Waffenbesitzkarte beantragt werden oder die Waffe muss nach den gesetzlichen Bestimmungen unbrauchbar gemacht werden (§ 20 Waffengesetz). Auch das Verschenken an jemanden mit Waffenbesitzkarte ist natürlich möglich.
Waffenschein vs Jagdschein
Jäger haben zusätzlich zur Waffenbesitzkarte auch einen Jagdschein. Damit dürfen sie die Waffe auch außerhalb ihrer Wohnung mit sich führen, allerdings nur, wenn sie tatsächlich jagen gehen. Wer beispielsweise als Personenschützer arbeitet oder beruflich Geld und andere Wertsachen transportiert, benötigt einen Waffenschein, um die Waffe auch in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen. Beim Erwerb eines Waffenscheines muss nachgewiesen werden, dass beispielsweise Leib und Leben außergewöhnlich hoch gefährdet sind und daher das Tragen einer Waffe notwendig ist. Zudem müssen Antragsteller nachweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung haben, die Personen- und Sachschäden bis zu einer Million Euro versichert. Waffen- und Jagdscheine werden nur für maximal drei Jahre erteilt. Danach muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung absolviert werden.
Abfeuern einer Waffe nur in Notwehr
Trotz Besitz von Waffenbesitzkarte und Waffenschein ist das Abfeuern einer Schusswaffe ohne Schießerlaubnis in der Öffentlichkeit verboten, so die ARAG. Eine Ausnahme sind laut Strafgesetzbuch Notwehrsituationen, also die eigene Verteidigung, um einen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
Waffen-Amnestie: Bis 6. Juli 2018 illegale Waffen straffrei abgeben
Um illegale Waffen einzudämmen, besteht eine zeitlich befristete Möglichkeit, unerlaubte Waffen und Munition straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle abzugeben. Diese waffenrechtliche Amnestie kommt vor allem denjenigen entgegen, die unfreiwillig an eine Waffe geraten sind, wie etwa durch Fund oder Erbschaft. Nach Auskunft der ARAG Ekönnen auch verbotene Geschosse, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz enthalten, innerhalb dieser Frist abgegeben werden, ohne dass man strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss.