Nach dem Entwurf des „GKV-Finanzierungsgesetzes“ wird der Wechsel in die private Krankenversicherung deutlich leichter. Schon wer im Dezember dieses Jahres die Verdienstgrenze erstmalig übersteigt, kann sich Anfang 2011 privat versichern.
In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die maßgeblichen Einfluss auf einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) haben. Zum einen sieht der Verordnungsentwurf über die Rechengrößen in der Sozialversicherung vor, dass die so genannte Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAVG) von derzeit 49.900 Euro auf 49.500 Euro im Jahr 2011 sinkt. Grund für den Rückgang ist die schwächere Lohnentwicklung im Zuge der Wirtschaftskrise. Zum anderen müssen Arbeitnehmer die Grenze künftig nur noch einmalig überschreiten, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können – und nicht mehr drei Jahre in Folge.
Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, können die ersten Angestellten schon Anfang 2011 profitieren: „Die Regelung tritt bereits zum 31. Dezember 2010 in Kraft, damit diejenigen Personen, deren Gehalt die JAVG im Jahr 2010 überstiegen hat, die aber zum Ende des Jahres 2010 die dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllen, bereits zum Jahresbeginn 2011 versicherungsfrei werden und demzufolge in die private Krankenversicherung wechseln können“, heißt es im Entwurf des so genannten GKV-Finanzierungsgesetzes.
„Damit ist ein Wechsel sogar schon möglich, wenn ein Angestellter erstmalig im Dezember die Verdienstgrenze übertrifft“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP. Denn entscheidend für einen Wechsel ist das letzte Bruttomonatsgehalt, das auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet wird. Ein Beispiel: Ein Angestellter mit 13 Gehältern verdient von Januar bis November 2010 jeweils 3.700 Euro. Ab Dezember erhält er eine Gehaltserhöhung auf 3.850 Euro. Dieses Gehalt, hochgerechnet auf ein Jahr, ergibt das Einkommen 50.050 Euro – damit kann er zum 1. Januar 2011 in die PKV wechseln. Ein anderer Fall: Ein Angestellter wechselt seinen Arbeitgeber und verdient im neuen Job erstmals über der JAVG. Damit kann er sich künftig noch am Tag des Arbeitgeberwechsels privat versichern. (Details siehe Tabelle).
Ist es nicht sch
Das nenne ich Klientelpolitik bzw. die R