Die deutschen Autoversicherer haben 2022 rund 265.000 Wildunfälle registriert. „Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Allerdings ist die Gefahr eines Wildunfalls übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig fahren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Die meisten Wildunfälle ereignen sich auf Landstraßen, gefolgt von Kreis- und Bundesstraßen. Warnschilder “Erhöhter Wildwechsel” sollten unbedingt ernst genommen werden und zu erhöhter Aufmerksamkeit führen. Taucht ein Wildtier im Scheinwerferlicht auf, sollte man abblenden, abbremsen und hupen. Wurde das Wildtier damit verscheucht, sollte man nur langsam weiterfahren, da Nachzügler kommen könnten. Wenn es dennoch zum Unfall kommt, helfen bestimmte Versicherungen.
Teilkasko-Schutz beim Wildunfall
Wild-Schäden sind grundsätzlich bereits durch die Teil-Kaskoversicherung gedeckt (Paragraf 12 Allgemeine Kraftfahrtbedingungen). Allerdings müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Auto muss in Bewegung gewesen sein. Rammt etwa ein wild gewordenes Wildschwein das parkende Auto eines Joggers, so würde das nicht unter den Teilkasko-Schutz fallen.
- Von dem Wild muss zudem eine typische Gefahr ausgehen: Ein totes Tier auf der Straße sei keine typische Wildgefahr, urteilte das Oberlandesgericht München (Az: 10 U 4630/85). Das Landgericht Stuttgart (Az: 5 S 244/06) entschied indes, dass die Versicherung bei einem bereits überfahrenen, bewegungslos auf der Fahrbahn liegenden Tieres zahlen muss.
- Kommt es nach einem Schaden am Wagen, der durch Ausweichen verursacht wird, kann das als sogenannter “Rettungskostenersatz” geltend gemacht werden. Darunter fallen Aufwendungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Auto-Versicherung muss aber nur zahlen, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war (OLG Saarbrücken, Az: 5 U 356/10 – 57).
Unfall mit Wolf versichert?
Die Versicherung zahlt nur für Schäden durch sogenanntes Haarwild. Welche Tiere darunter fallen, ist in Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes (BJadgG) aufgezählt. Schäden durch Rehe, Füchse oder Hasen sind demnach versichert – nicht aber Feder-Wild wie Habichte oder Fasane, auch streunende Hunde oder Braunbären oder Wölfe fallen nicht unter den Standard-Versicherungsschutz.
Viele Autoversicherer haben den Teilkasko-Schutz inzwischen erweitert auf Tiere wie Schafe, Ziegen, Rinder oder Pferde oder auch Wölfe, die immer öfter wieder in unserer Natur auftauchen. Deshalb sollte man bei einem neuen Autoversicherer auf diesen erweiterten Schutz achten und Preise vergleichen.
Statistik Wildunfall: Zahlen der Autoversicherer
Streitigkeiten mit Autoversicherungen gibt es immer wieder, wenn Autofahrer Tieren ausweichen wollen und bei der Rettungsmaßnahme für den Hasen am Baum oder im Straßengraben landen. Versicherungsschutz in der Teilkasko besteht grundsätzlich, wenn es sich um eine bewusste Rettungsmaßnahme nach Paragraf 62 des Versicherungsvertragsgesetzes handelte, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Es muss sich jedoch um große Tiere gehandelt haben, etwa Rehe oder Wildschweine (Bundesgerichtshof, Az: IV ZR 250/93 und IV ZR 202/90). Bei einem Hasen sind Ausweichmanöver nicht als Rettungsmaßnahme zu rechtfertigen, so der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung (Az: IV ZR 321/95).
Vollkasko-Schutz beim Wildunfall
Die Vollkasko-Versicherung zahlt für alle Unfälle, auch wenn sie selbst verschuldet wurden, etwa wegen eines Ausweichmanövers. Und der Autofahrer muss nicht mal den Beweis erbringen, dass tatsächlich der Zusammenprall mit einem Tier zu dem Unfall geführt hat (Oberlandesgericht Hamm, Az: 20 U 134/07). Die Vollkasko-Versicherung ist aber deutlich teurer als die Teilkasko, zudem steigen nach Schäden die Prämien an, da der Kunde beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. In der Teilkasko-Versicherung gibt es nach der Schadenregulierung keine Rabattrückstufung.
Wildunfall, was tun?
Sollte es tatsächlich zu einem Wildunfall kommen, ist es wichtig, zunächst die Unfallstelle abzusichern und die Polizei sowie gegebenenfalls einen Jagdpächter zu informieren. Auch wenn das Tier flüchtet oder bereits tot ist, sollte man den Unfall unbedingt der Polizei melden. Zudem sollten Fotos von der Unfallstelle und dem beteiligten Fahrzeug gemacht werden, um den Schaden später bei der Versicherung geltend machen zu können. Eine Checkliste:
- Unfallstelle sichern und Polizei verständigen.
- Auf keinen Fall das Tier berühren, wenn es noch lebt.
- Auch wenn sich das Tier von der Unfallstelle entfernt, erstatten Sie trotzdem eine Meldung.
- Unbedingt Wildschadenbestätigung für Versicherung einholen.
- Spuren des Wildschadens fotografieren, zum Beispiel Blut oder Fell am Fahrzeug, typische Dellen oder Kratzer.
- Wenn möglich, Wild von der Straße entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
- Lassen Sie ein verletztes Tier am Straßenrand zurück, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz.
- Transportieren Sie das verendete Tier in Ihrem Kofferraum, können Sie als Wilderer belangt werden.
Zusammenfassung
- Die Zeitumstellung erhöht das Risiko für Wildunfälle, da es morgens länger dunkel ist und viele Menschen in der Morgendämmerung zur Arbeit fahren, wenn vermehrt Wildtiere unterwegs sind.
- Teilkasko-Schutz ist bei Wildunfällen grundsätzlich durch die Versicherung abgedeckt, allerdings muss das Auto in Bewegung gewesen sein und es muss sich um Schäden durch sogenanntes Haarwild handeln.
- Bei einem Wildunfall sollten Autofahrer die Unfallstelle absichern, die Polizei informieren und Fotos von der Unfallstelle und dem beteiligten Fahrzeug machen, um den Schaden später bei der Versicherung geltend machen zu können.
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Es ist übrigens morgens nicht auf einmal dunkel, nur weil wir die Uhren umstellen.
Die Leute sind einfach nur eine Stunde früher unterwegs!
Dankeschön für die sachdienlichen Hinweise zur Kaskoversicherung. Wir fahren demnächst in eine sehr waldreiche Gegend. Ich wollte mich vergewissern, welche Wildtierarten bei der Teilkasko versichert sind. Dass auch Nutztiere bei einigen Anbietern mit versichert werden können, war mir neu.
Hallo ich hätte einen Wildunfall,ob es ein Reg oder ein jährlich von Einfach seinen war kann ich nicht sagen,da alles sehr schnell ging.Ich habe das Tier rechts erwischt,und bin dann noch gegen einen Leuchtpfosten gefahren,und langsam in einen niedrigen Graben gerutscht.Ich hab die Polizei verständigt,die haben gesagt,das am Auto keine Haare zu sehen sind läuft es als auseeichschaden.Das Wild ist auch weiter in ein Feld gerannt.Zudem war es dunkel.Am Auto ist ein Schaden von 4800 Euro Ist es richtig das es über die Volksbank reguliert wird.
Sehr informativer Artikel. Sind auch sehr viele Fakten drin, die wahrscheinlich die Mehrzahl der Autofahrer gar nicht wissen (Wildschwein rammt parkendes Auto).