Wohnungssuche: Der Irrtum mit der Schufa-Auskunft

Eine Schufa-Auskunft gehört für viele Wohnungssuchende heutzutage zum festen Bestandteil einer Bewerbungsmappe, und wird von Vermietern oft schon vor dem ersten Besichtigungstermin verlangt. Doch diese Vorgehensweise ist nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Wozu dient eigentlich eine Schufa-Auskunft?

Die Schufa erfüllt in Deutschland eine wichtige Aufgabe. Schon der Name zeigt, worum es geht – denn der Begriff steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, welches Daten über die Kreditwürdigkeit von Kunden sammelt, diese Informationen auswertet, und an seine Vertragspartner weitergibt. Konkret geht es dabei um die sogenannte Ausfallwahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen künftig nachkommen wird. Je höher die Ausfallwahrscheinlichkeit, desto höher ist das Risiko für ein Unternehmen, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann.

Das ist besonders für langfristige Geschäftsbeziehungen interessant, bei denen es um viel Geld geht – also etwa Kredite, Telekommunikationsverträge und eben Mietverhältnisse. Doch während eine Schufa-Auskunft in vielen Fällen erst bei Vertragsabschluss relevant ist, wird sie von Vermietern oft schon lange vor einer Vertragsanbahnung gefordert – und genau das ist nun ein Dorn im Auge vieler Datenschützer.

Schufa-Auskunft ist erst vor Abschluss eines Mietvertrags erlaubt

Die meisten Vermieter verlangen schon bei der Besichtigung eine Schufa-Auskunft. Viele Menschen, die in Deutschland eine Wohnung suchen, fragen daher bei der Auskunftei einen Bonitäts-Check an. Da sich aufgrund der Situation am Wohnungsmarkt die Suche nach einer neuen Bleibe oft über mehrere Monate hinziehen kann, werden nicht selten mehrere dieser Selbstauskünfte innerhalb kurzer Zeit angefordert.

Das Problem: Schon bei der Besichtigung eine solche Auskunft anzufordern, entspricht nicht der aktuellen Rechtslage – im Gegenteil. Erst, wenn der Mietvertrag zur Unterschrift vorliegt, wäre eine solche Anfrage gerechtfertigt. Dazu Philipp Stroh von der Berliner Datenschutzbehörde: “Erst wenn sich die Vermietung für eine bestimmte Person entscheidet, dürfen auch Angaben dazu abgefragt werden, welches Einkommen vorhanden ist, oder ob die Bonität ausreicht, um sich die Wohnung leisten zu können.” Diese Regelung ist nicht neu. Zuletzt wurde diese Rechtsauffassung im Jahr 2018 von den Datenschutzbehörden bundesweit schriftlich festgehalten. Allerdings zeigt sich, dass immer noch viele Vermieter, Makler und Vermittlungsportale an der gängigen Praxis festhalten.

Schufa-Auskünfte sind ein einträgliches Geschäft

Deshalb werden sich auch weiterhin viele Mieter dafür entscheiden, eine aktuelle Schufa-Auskunft zur nächsten Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Schließlich ist das Risiko, als einer unter zahlreichen Bewerbern schon allein aufgrund des Fehlens eines solchen Dokuments abgelehnt zu werden, für viele zu hoch. Freuen darüber dürfte sich ganz besonders die Schufa selbst – denn sie verdient bei jeder Anfrage mit. Knappe 30 Euro kostet beispielsweise eine „Bonitätsauskunft für Vermieter“ – und wie bereits erwähnt, bleibt es bei der Wohnungssuche oft nicht bei einer Anfrage. Doch dabei müsste es gar nicht zwingend die kostenpflichtige Variante sein: Auch in der kostenfreien Schufa-Selbstauskunft sind alle wesentlichen Informationen enthalten, die ein Vermieter benötigt.

Das Problem liegt hierbei in der Kommunikation seitens der Schufa selbst begründet: Sie bezeichnet die kostenpflichtige Auskunft als „BonitätsAuskunft“ und führt in der Beschreibung auf: „Schaffen Sie Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner, z.B. dem Vermieter“. Auch Vermittler und Makler bevorzugen oft die Bezahlvariante – besonders dann, wenn sie die Anfrage selbst an die Schufa vermitteln und dabei mitverdienen.

Wie sollte man sich als Mieter verhalten?

Mieter sollten sich auf keinen Fall einschüchtern lassen, wenn Sie dazu aufgefordert werden, schon bei der ersten Besichtigung eine Schufa-Auskunft vorzulegen. Wer aus bestimmten Gründen keinen Bonitätsnachweis vorlegen möchte, kann möglicherweise mit anderen Sicherheitsgarantien in Vorleistung gehen. Dazu zählen beispielsweise die Vorauszahlung mehrerer Mieten oder ein Bürge, der im Falle von Zahlungsausfällen haftet. Ohne triftigen Grund verweigern sollten Mieter die Schufa-Auskunft allerdings auch nicht. Denn es sollte klar sein, dass man es als Bewerber gegen die starke Konkurrenz auf dem Mietermarkt sonst schwer hat.

Gleichzeitig sollte auch Vermietern bewusst sein, dass die Vorlage einer Bonitätsauskunft keine zwingende Notwendigkeit für das Zustandekommen eines Mietvertrags ist. Viele Menschen sind der Meinung, dass es sich bei der Schufa um eine öffentliche Einrichtung handelt, die über weitreichende Kompetenzen verfügt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Schufa ist ein privates Unternehmen, welches auf die Informationen seiner Vertragspartner und öffentlicher Register angewiesen ist – und diese Daten letztendlich in Form einer Dienstleistung verkauft.

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