Immer häufiger sieht man sie in deutschen Großstädten: Kisten, Möbel und allerlei Hausrat mit einem “Zu verschenken”-Schild am Straßenrand. Ein Trend, auf den ersten Blick einleuchtet – man wird seinen Krempel los und tut vermeintlich etwas Gutes für die Nachhaltigkeit. Doch was gut gemeint ist, kann schnell teuer werden.
Für die einen eine Wohltat, für die Behörden illegaler Müll
Wenige wissen: Wer Gegenstände auf öffentlichem Grund abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Art und Menge der Gegenstände können erhebliche Bußgelder die Folge sein. Bei kleineren Gegenständen beginnen die Strafen bei 200 bis 300 Euro. Werden gar Elektrogeräte oder gefährliche Gegenstände abgestellt, können bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Wenn aus Geschenken Müll wird, ist die Grenze zu wilden Müllablagerungen leider fließend, warnt zum Beispiel eine Sprecherin vom Abfallwirtschaftsbetrieb München. Oft bleiben die Gegenstände tagelang stehen, werden durch Regen beschädigt oder von anderen mit weiterem Unrat ergänzt. Die Allgemeinheit zahlt dann die Entsorgung – über höhere Abfallgebühren.
Besser verschenken – aber richtig
Es gibt zahlreiche legale Alternativen: Wertstoffhöfe nehmen gut erhaltene Gegenstände an, viele Städte bieten Sperrmüllabholungen an. Online-Tauschbörsen und Nachbarschafts-Netzwerke ermöglichen gezieltes Verschenken. Auch soziale Einrichtungen freuen sich über brauchbare Spenden. Der Verband kommunaler Unternehmen empfiehlt zudem Flohmärkte als Option.
Wer dennoch eine “Zu verschenken”-Kiste aufstellen möchte, sollte dies nur nach Absprache mit Hausverwaltung oder Eigentümer im privaten Bereich tun. Die Gegenstände sollten in gutem Zustand sein und maximal 24 Stunden stehen bleiben. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist das Verschenken von gebrauchten Gegenständen sinnvoll, aber die Dinge müssen eben auch bei Leuten landen, die sie gebrauchen können.