Frist Steuererklärung: Schon jetzt lässt sich “verlängern”

Zum 2017 wird die Abgabe-Frist für Einkommensteuererklärungen neu geregelt werden. Statt 31. Mai wie noch in diesem Jahr wird nach Plänen der Bundesregierung dann der 31. Juli genereller Stichtag für die Abgabe, es gibt dann also zwei Monate mehr Zeit. Das gilt aber erst für die Steuererklärungen von 2018, die 2019 eingereicht werden. Aber schon jetzt können Steuerzahler ordentlich “verlängern”.

Frist bis 31. Mai: Mit dem Mai hat wieder der Countdown begonnen: Ende des Monats muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Der 31. Mai ist noch der Stichtag – auch für viele Rentner, die mittlerweile eine Steuererklärung abgeben müssen.

Frist bis 30. September: Wer es nicht rechtzeitig schafft, sollte eine Fristverlängerung schriftlich beantragen. Das geht formlos per Fax, etwa mit einem Hinweis auf viel Stress im Job oder einen Umzug. Eine Verlängerung bis zum 30. September ist dann in der Regel kein Problem.

Steuererklärungen: Das ist geplant

Wer bei seiner Einkommensteuer-Erklärung bummelt, wird künftig (ab 2017) bestraft. Für unpünktlich eingereichte Unterlagen soll ein pauschaler Verspätungszuschlag von 25 Euro im Monat fällig werden, berichtet u.a. die FAZ.

Frist bis 31. Dezember: Wer seine Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, muss das nicht mal beantragen. Mit einem Steuerberater gibt es eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Allerdings sollte der Begriff „automatisch“ nicht falsch verstanden werden: Das Finanzamt muss zumindest über die Beauftragung eines Steuerberaters informiert sein. Das übernimmt üblicherweise der Steuerberater.

Frist bis 28. Februar des Folgejahres: Bis in das nächste Jahr hinein geduldet sich das Finanzamt auf Antrag. Dafür müssen gute, vor allem wichtige Gründe genannt werden. Eine Frist bis 28. Februar ist möglich für Härtefälle, wenn zum Beispiel eine langwierige Erkrankung an der Abgabe der Steuererklärung
hindert.

Bis zum 30. April des Folgejahres gewähren die Finanzämter Frist, wenn es sich um einen ernsten Ausnahmefall handelt – etwa weil ein Feuer Originalunterlagen vernichtet die oder Computeranlage beschädigt hat.

Die Strafen für verspätete Steuererklärungen:

Wer aber einfach nur trödelt, ohne sich um eine Fristverlängerung zu kümmern, muss mit Verspätungszuschlag, einem Zwangsgeld oder gar einer Steuerschätzung rechnen. Der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der im Bescheid festgesetzten Steuer betragen, höchstens aber 25.000 Euro.

Keinen Termindruck haben jene, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung, verpflichtet sind, also ledige Arbeitnehmer, die neben ihren Arbeitseinkünften weniger als 410 Euro an steuerpflichtigen Einkünften erzielten. Sie können allerdings freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Oft bringt das zumindest eine kleine Steuererstattung.

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